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Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
72.2010, Heft 2.2010
Seite: 13
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niederen Gerichtsbarkeit - die hohe stand Österreich zu, ebenso die Berufung -
den Rechten und Pflichten und allen leibeigenen Dorfbewohnern dem Ritterorden
in Heitersheim.

Schon bald wurden mit dem Erlass einer Landesordnung 1620 neue Regeln eingeführt
. Höfe sowie Grund und Boden, der nun den Johannitern gehörte - ein
knappes Drittel der Gemarkung -, wurde nun nicht mehr als Erblehen vergeben,
sondern als Schupflehen für 6 bis 12 Jahre. Danach war ein neuer Pachtvertrag fällig
, der unter Umständen schlechtere Leihebedingungen aufwies. Eine Vererbung
an die Nachkommen wie bei Erblehen von Klöstern wie St. Trudpert und St. Peter
war nicht vorgesehen. Dabei war der Boden ohnehin schon sehr knapp geworden,
da die Einwohnerschaft im Verlauf des vergangenen Jahrhunderts beträchtlich zugenommen
hatte. 53 Häuser - 1525 waren es erst 44 - hatten nun ein Fasnachtshuhn
abzuliefern, 62 Bürger lebten im Dorf, etwa 250 bis 300 Personen, die alle
ernährt werden wollten. Die Johanniter bemühten sich, mittels Agrarreformen einen
Modernisierungsschub zu bewirken, und versuchten, den Bauern eine intensivere
Bewirtschaftung und den Anbau von Klee, Brachfrüchten und Kartoffeln
nahe zu bringen. Letztere werden in Eschbach allerdings erst im 18. Jahrhundert
erwähnt.

Da die Leihezinsen für Schupflehen wesentlich ungünstiger für die Bauern waren
, forderte Kaiser Joseph II. 1781 die Grundherren auf, den Bauern die Möglichkeit
zum Erwerb ihrer Lehen zu geben. Daraufhin wandelte die Heitersheimer
Herrschaft die Schupflehen in Erblehen um und versteigerte sie an den Meistbietenden
. Dieser Verkauf brachte dem Großpriorat ansehnliche Einnahmen, den
Bauern zwar eigenen Besitz, aber auch beträchtliche Schulden.

Abb. 6: Dorf Heitersheim und Schloss 1663; Stich von Matthäus Merian.

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