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Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
73.2011, Heft 1.2011
Seite: 19
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tempore belli, wann der ander geflichtet, bedienet. Eine zinnerne Masskannen. Ein
Messenes Taufbecken, samt einem zinnern Lavor, und Taufblatten.

Ein Gross gesangbuch i.e. Coralbuch dergleichen kürzlich in allen Kirchen newe
verschaffet worden, ohngeachtet hin und her noch gut vorhanden waren.

In dem ganzen Kirchspihl, befinden Sich dermahlen: Ganze Ehen 110 oder 220
pson.

Wittwer 20
Wittwen 26

Junge Knaben 130

Junge Töchtern 144
Hintersassen 1

Sa 541 psonen

A Tempore Reformationis seindt folgende Geistliche, bey disser pfarrey, aufgezeichnet
worden.

Der l.ste pfarrer im Jahr 1586 hat geheissen Vitus Kiccus, und ist das Kirchenbuch
nicht elter.

Der 2.te ist gewesen Wolfgang Hochberger, aus dem Österreicher Landt ob der
Enz, pres. 1592. D. 7.Xbr: wäre vorhero 20 Jahr pfarrer in Fewerbach (Es folgt die
z.T. lückenhafte Reihe der Pfarrer bis zum Jahr 1718.)

Jurisdiction Politica

Alle hohe und nidere - Landesfürstliche - HErrlich - und Gerechtigkeiten, malefi-
zische Gerichte etc. in der gantzen Vogtey u. nebenortehn, seindt allein dem HErrn
Marggraven zuständig, der vogt, führt nebst dem Stabhalter den Stab, und wird
das Gericht, aus allen orthen disser Vogtey formiret.

Sämtliche Unterthanen seindt LeibEigen, müssen frohnen, haagen und jagen, alliier
gibt es arme Unterthanen, mit welchen man viel zu thun hat, ihre Schazungen,
und andere HErrschaftliche gefäll herauszubringen, vermeinen mit dem Scha-
zungsfuss, überleget zu seyn, leiden anbey vihles, wegen dem gewicht, welches
aus dem Röttier Wald, und andern Hölzern, stark auf ihre güter wechselt, machen
gleichwohlen noch zimlich früchten auch wein, und wird in einem gewissen Berglein
, die Buchhohlen genannt, Solcher am besten, von Trauben, so sie Mossler
Trauben nennen, und einen Schihler wein abgibt,
wann einer in disser gemeindt Burger wird zahlt Er 4 f.
und einen FewerEymer

Ein Hintersass zahlt in die gemeinet jährlich 2 f.

Disser Vogtey zahlt jährlich der Stadt Basel wegen zollfreyer passirung über die
wissen brück in geldt 48 x.l

Muss anbey noch nebst etlichen andern Dorfschaften, den weg, vom Otterbach
gegen gedachte Brucken, repariren helfen, vid. hirvon den Vertrag de ao. 1434
zwischen H. Marg. Wilhelm und gedachter Stadt, aufgerichtet.

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