Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 4688,fm
Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
73.2011, Heft 1.2011
Seite: 20
(PDF, 30 MB)
Bibliographische Information
Startseite des Bandes
Zugehörige Bände
Regionalia

  (z. B.: IV, 145, xii)



Lizenz: Creative Commons - Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0
Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-2011-01/0022
Gste HErrschaft hat in disser Vogtey einen Eigenthümlichen Hof, der Ritte Hof
genannt, welcher zu einem Erblehen, auf männlich und weibliches Geschlecht,
hingelihen worden, und lautet der Erblehen brif folgedermassen. (Es folgen zwei
Copien.)

Jurisdiction Forestalis

Hohe und nidere Jagdten, samt allen forestalrechten gehören smo. alleinig, und
seindt die jadgen in dissem Bann wegen der Situation zum Hohen und kleinen
Wildprett sehr guth, auch wohnt alhier von alten Zeiten her, ein jeweiliger forst-
knecht, die gemeindt hat einen zimlichen waldungsbezirk, welcher aber sehr aus-
geholzet, mithin nöthig ist, mit Schlägen, und aussaezung junger Eychen, und Buchen
, solchem widerum aufzuhelfen, und hindert disse Unterthanen sehr, an Ihrer
Nahrung, dass sie nicht mehr, wie vor dissem Baw- und Brennholz daraus zum
Verkauf haben können, die dasige Seegmühlen hat manchen schönen Eychbaum
verschlungen, und also zum min des waldts beygetragen occasio facit furem.

Eckericht

Das Eckericht wird, wie anderer orthen, von Gste HErrschaft verliehen, oder man
lasset, um den gwohnlichen Stockhabern und Stockplappert, eine gewisse Quantität
Schwein, wo das Eckericht erachtet wird, in die wälder laufen, die andere
wayden, hat disse gemeindt, in Röttier waldt, und nach unten stehenden wayd
Briefen, mit andern Gemeinden zu gemessen,
Frey Dehmenrecht
den H. pfarrer gebühren 2 stuck
dem Vogt 4
dem Stabhalter 3
waydgesellen 2
Hebamm 1
Schulmeister 1
Sigristen 1

dem forstknecht ein paar
Holz

Der pfarrer bekomt aus dem Röttier HErrschaftswaldt auf dem Stamm 10 Clafter
Fischerey

Das Waser vom Wittlinger Bann an, biss an den Bannstein, der Candern und Riedlingen
scheidet, der Canderbach genannt, inclusive des Teuchs, ist gering wegen
dem Erzwaschen, so die Fisch ausstosset, worzu noch das wässerle durch nebenaw
gehört, mag verlihen werden pro 8 f. gibt etwas weniges an forellen, u. grundlen.

Der H. Bischof v. Basel, hat in disser Marktung ein stuck Buchenwaldt, im Bicken
genannt, an dem wolfsgraz, woraus der Bischofliche Landvogt zu Schlien-
gen, sich beholzen darf, welcher aber, dissem waldt dergestalten zusezet, dass solcher
ganz ausgeholzet.

20


Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-2011-01/0022