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Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
73.2011, Heft 1.2011
Seite: 84
(PDF, 30 MB)
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-2011-01/0086
Vor allem die mündliche Überlieferung hat wohl mit dazu beigetragen, dass die
im Nebel der Geschichte untergetauchten Fakten in Form von Sagen zumindest
das sprachliche Überleben des Begriffes sicherten. Wie so oft, wenn historisch zuverlässige
Quellen rar sind, verselbständigen sich Sagen mit der Zeit und werden
als geschichtliche Wahrheiten gehandelt - und finden dann sogar Eingang in die
seriöse Geschichtsschreibung.

Dafür bietet auch die Geschichte des Gersbacher Menebauerntums ein gutes
Beispiel. Aus der Vielzahl solcher Sagen stellen wir stellvertretend eine von Eberlin
überlieferte vor:

„Der Ort soll in grauer Vorzeit einer Gräfin gehört haben. Dieselbe hat 20 Zinsoder
Mänebauern auf ihren Höfen gehabt. Durch der Gräfin Vermächtnis kam Gersbach
samt Höfen und Gemarkung an diese 20 Zinsbauern. Sofort wurde die Erbschaft
in 20 Mähnen oder Hofgüter, zu je 90 Morgen, bestehend aus Wiesen und Ackerfeld
geteilt, woher die heute noch bestehenden Mähnen oder Hofgüter kommen. 3200
Morgen Wald, die nicht geteilt wurden und 1 800 Morgen Bergfeld, zusammen etwa
5 000 Morgen, blieben gemeinschaftlicher Besitz der 20 Mähnebauern" P

Eberlin fuhr fort: ,JDiese brauchten zum Bau ihrer Güter Knechte, Mägde und
ständige Taglöhner. Sie erhielten von den Bauern Holz zur Feuerung und Fertigung
von Schnitzereien in beschäftigungsloser Zeit, auch Feld um die nötigen Lebensmittel
zu bauen. Mit der Zeit mehrte sich die Zahl der 20 Mänebauern.

Das Mähnerecht wird verkauft, gekauft und vererbt. Dabei bekam manchmal
der eine Erbe ein Stück Feld, der andere das Mähnenrecht, d. h. Teil an gemeinschaftlichen
Mähnewald und -Feld. So wurden Nachkommen von Mähnebauern
auch Taglöhner, erhalten aber kraft ihres Mähnerechts rechtlichen Anteil an Feld
und Holz, wie es die übrigen Taglöhner gutthatsweise hatten".8)

In seiner Anmerkung ergänzte Eberlin: ,J)iese Mähnebauern mögen dann später
das Allmend, eine altallemannische Einrichtung, bestehend in Feld und Wald, in gemeinschaftlichen
Besitz genommen haben, daher Mannfeld oder Mannwald als genossenschaftlicher
Besitz bis heute. Aehnliches findet sich heute noch andei*wärts,
z. B. auf dem Rigi. Hier haben ganz bestimmte Geschlechter in den umliegenden
Orten, in Arth, Weggis etc., gleichfalls Mähnebauern genannt, den gesamten Grund
und Boden, Waidfeld, Wald und Matten in gemeinschaftlichem Besitz".9)

Da die Kneusslin-Chronik noch nicht öffentlich zugänglich ist und die Darstellung
sehr eindrücklich ist, geben wir hier die ganze Textpassage wieder:
„Die 20 Mänebauern brauchten nun Knechte und Mägde auf ihren Hofgüter
diese wurden mit der Zeit selbständig, denen gaben die Bauern aus dem Wald
Holz ab zum feuern für ihre Haushaltungen auch zum schneflen, wohl auch zum
Häuser bauen.

Diese Taglöhner heirateten nun unter sich, ebenso auch wie die Zugewanderten
unter den Bauern, kamen mit der Zeit zum Wohlstand, verlangten und erhielten
auch Feld zum Anpflanzen. Die Mähnebauern mehrten sich ebenfalls, die Mähnen
wurden bei Erbschaften getheilt, vererbt, verkauft und gekauft, und was jeweils ins
Grundbuch eingetragen wurde.

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