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Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
73.2011, Heft 1.2011
Seite: 90
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-2011-01/0092
Gerade beim Bau eines Bauernhofes wurde die Arbeit des Holztransports wichtig
: Denn dabei mussten bis 1000 Festmeter Holz bzw. bis zu 800 Stämme, bei den
relativ großen Menehöfen sicherlich weitaus mehr, von den Einschlagstellen bis
zur Baustelle transportiert werden.15) Bei einer Transportkapazität von durchschnittlich
5-6 Stämmen bedeutet dies bis zu 160 Fuhren.

Mit dem Mentag umschrieb man den Frondienst mit der Mene - also dem Gespann
- der einen ganzen Tag beinhaltete, wobei mit dem Menacker der Umfang
eines Grundstückes gemeint war, der innerhalb eines Tages, also dem Mentag bearbeitet
werden konnte. Somit wurde der Menacker auch zum Ackermaß und um-
fasste ca. 2,5 bis 3 Hektar (Mentaggut, Mentagland). Mit dem Menegeld und dem
Menpfennig sowie dem Menehafer bzw. der Mengarbe konnte sich nur der reiche
Bauer mit Geld bzw. Getreide von der Fron loskaufen und so Ersatz für den nicht
geleisteten Dienst anbieten.

Das Menebrot dagegen war die Brotspende des Menebauern zum Auftakt des
Ackerfahrens an Bedürftige, insbesondere Kinder im Ort, die dafür Gebete
zugunsten des Spenders verrichteten.

Abb. 10: Eine schwierige und gefährliche Arbeit: Das Holzrücken mit Pferden und der Abtransport
der Stämme mit einem „Halbwagen" - vergleichbar mit der im militärischen Transport- und Fuhrwesen
üblichen „Triqueballe" für schwere Geschützrohre
(Orig. Radierung, um 1800, Sammlung AG MINIFOSSI).

Um überall problemlos menen zu können, mussten die Hage und Zäune immer
eine ausreichende Lücke in der Einfriedung von Grundstücken als Durchgang für
die Fuhrwerke aufweisen, das Menloch. Dies war auf Grund der rechtlichen Wegesituation
im Mittelalter wie aber auch in der frühen Neuzeit dringend geboten und
durch die Dorfgenossenschaften abgesichert.

Denn die heute kaum vorstellbare Vielfalt der mittelalterlichen und frühen neuzeitlichen
Wegearten war im Dorfrecht fest verankert und wurde streng überwacht:
Nur ihrer jeweils zugewiesenen spezifischen Eigenart entsprechend durften sie benutzt
werden.

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