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Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
73.2011, Heft 1.2011
Seite: 106
(PDF, 30 MB)
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-2011-01/0108
Pfarr-Besoldung und kirchliche Angelegenheiten

Über die Vogelbacher Pfarrei erfahren wir, dass sich in der Vogtei drei Kirchen
(nebst Pfarrhaus in Vogelbach) befinden, einmal die „Mutterkirche" in Vogelbach,
welche im Jahre 1727 unter Einbeziehung des alten Vorgängerbaus beträchtlich erweitert
und vergrößert worden war. Aus dem Kirchenbuch wissen wir, dass der
Zimmermannmeister Matthias Schultheiß aus Malsburg bei der Aufrichtung des
Dachstuhls maßgeblich beteiligt war. Die feierliche Einweihung fand am Montag,
dem 9. Juni des Jahres 1727, unter Anwesenheit von Landvogt Ernst Friedrich
Leutrum, Pfarrern der Nachbargemeinden und allen Bauleuten statt. Als erste Neuvermählte
, die dann am 28. Oktober 1727 in der neuen Kirche zu Vogelbach getraut
wurden, traten der Hirte Johannes Lacher und seine Braut Kunigunda Wagner
vor den Altar. Dann gibt es noch zwei Filialkirchen, eine zu Marzell, die andere in
Kaltenbach. Beide befinden sich ungefähr eine Stunde von der Mutterkirche entfernt
. Zur Kirche in Kaltenbach wird eine Bemerkung beigefügt: „welche von dem
Herren von Kaltenbach aus seinem alten abgebrochenem Schloß, ehe er nach St.
Blasien gezogen und alldorten nebst dem Kloster ein anderes gebauet, erbauet
worden, solle auch Sausenburg, Fischingen, Sitzenkirch und Probstey Bürgeln in
Baustand vor ohngefähr 1 100 Jahren gebracht haben, wie der alte Vogt Johann
Georg Mütterer dafür halten thut."

Die Pfarr-Besoldung beträgt 1732 von der fürstlichen Verwaltung in Geld 56 fl.
24 xr. (1741 = 36 fl. 24 xr.); an Fruchtzehnten 24 Malter Dinkel, 4 Malter Roggen
nebst 12 Saum und 6 Viertel Communion Wein. (Die Weinlieferung von der geistlichen
Verwaltung nach Vogelbach betrug schon im Jahre 1613 insgesamt
12 Saum.) Von der Propstei Bürgeln erhält er einen kleinen Zehnten im Wert von
20 fl. An Holz aus den Vogelbacher Gemeindewaldungen bekommt der Pfarrer
12 Klafter Buchenholz, wobei der junge Förster Fischer in Zukunft die Hälfte davon
in Eichenholz liefern will, weil es sonst nicht reichen würde. Vor etlichen Jahren
hatte sich das Dörflein Vogelbach darüber beschwert, dass das Holzquantum
von ihm allein aufgebracht werden soll, während der Pfarrer ja auch in Kaltenbach
und Marzell predigen würde. Das Oberamt erkannte zunächst die Beschwerde an,
und diese Leistung wurde nach der Schätzung des Försters Fischer umverteilt. Ab
dem Jahre 1760 hatte die Gemeinde wegen des von den Köhlern in großem Umfang
abgeholzten Waldes nicht mehr genügend Holzvorrat für die Pfarrei, so dass
aus den herrschaftlichen Waldungen jährlich 10 Klafter Holz und 300 Stück
Holz wellen geliefert werden mussten und der Preis nebst 3 % Zins dafür von der
Gemeinde aufzubringen war. In einem Vertrag dazu heißt es nämlich: „Unsere
Waldungen sind meistens abgeholzt, und wir sehen, dass wir in Kürze den größten
Holzmangel leiden müssen." Am 16. Juni 1790 unterschrieben 12 Vogelbacher
Bürger einen Vertrag, in dem die Gemeinde sich von dieser Abgabe für alle
Zukunft loskaufte. Der Preis dafür betrug 535 Gulden und 33 [h Kreuzer, wobei
der Fuhr- und Holzmacherlohn weiterhin an der Gemeinde hängen blieb. An Ak-
zidentien sind bei einer Hochzeit oder Leichenpredigt von den vermögenden Leu-

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