Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 4688,fm
Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
73.2011, Heft 1.2011
Seite: 111
(PDF, 30 MB)
Bibliographische Information
Startseite des Bandes
Zugehörige Bände
Regionalia

  (z. B.: IV, 145, xii)



Lizenz: Creative Commons - Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0
Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-2011-01/0113
auf diese Tiere stark gejagt wird, schwimmen sie über den Rhein und kommen
auch in diese Vogtei. Leider konnten diese Tiere noch nicht ausgerottet werden.
Vor drei Jahren, als die österreichische Armee bei der Kaltenherberge gestanden
habe, waren diese Tiere ganz weggezogen, wahrscheinlich durch das unermüdliche
Trommeln der Soldaten, wie Landvogt Leutrum im Jahre 1746 vermutet.

Der Eckericht war früher im Herbst zur Zeit der Eichel- und Bucheckernreife
eine wichtige Nahrungsquelle für die Mästung der Schweine. Die Herrschaft
wachte streng über das Waldweiderecht in ihren fürstl. Waldungen. Über die
döhmfreie, d.h. abgabefreie Nutzung des hier wegen Ermangelung von Eichenbäumen
schlechten Eckerichts für die Weidung von Schweinen wird folgendes berichtet
: „Der Pfarrer darf zwei Schweine, der Vogt vier, der Stabhalter und jeder Weidgesell
etwa zwei, der Schulmeister, der Siegrist und die Hebamme je ein Schwein
döhmfrei halten."

Die Schätzung für das Fischwasser mit schönen Forellen und auch ein paar
Krebsen wird von der Kanderner Banngrenze bis zur Tantenmühle mit jährlich
6 Gulden 30 Kreuzer und von der Tantenmühle bis zur Quelle des Flusses mit 8
Gulden vom Nutzer beglichen. Das „Wässerle des Lippisbach" darf der Pater
Propst auf Bürgeln nutzen. Übrigens muss hier direkt an der äußersten Banngrenze
Richtung Sitzenkirch am Lippisbach in urdenklichen Zeiten eine Mühle der Props-
tei Bürgeln gestanden haben, denn in einem alten Sausenberger Berain aus dem
Jahre 1540 heißt es in einer Bannbeschreibung zum Zirkel „Keßackher" originalgetreu
: „und zur der Herren von Bürglen alten Mühle". Später hat dann wohl die
direkt beim Kloster Sitzenkirch weiter talwärts stehende Klostermühle diese
Dienste übernommen.

Gerichtsbarkeit, Dorfgericht und Vogtei

Der Markgraf hatte in der gesamten Vogtei Vogelbach die Hohe und Niedere Gerichtsbarkeit
. Außerdem besaß er alle landesfürstlichen Regalien, Geleit, Forst- und
Wildbann sowie die Fischereirechte. Wer frevelte oder etwas verbrochen hatte, unterlag
auf Gnade und Ungnade mit Strafen und Bußen an Leib und Leben, an Ehre
und Geld dem Landesfürsten. Alle Untertanen waren leibeigen und zu Frondiensten
gegenüber dem Landesherrn verpflichtet. Im Hauptort Vogelbach wurde jeweils,
wie z.B. am 8.2.1729 oder 25.7.1730, im Beisein des Herrn Fronfrevelverwalters
das Frevelgericht abgehalten. Die Leibeigenschaft ist dann ja bekanntlich im Jahre
1783 von Markgraf Karl Friedrich von Baden aufgehoben worden. Aus den Akten
erfahren wir, dass der Bäckermeister Friedrich Asal vom Buck in Vogelbach der
Letzte war, der am 25. April 1786 beim Rügegericht dem Markgrafen huldigte.

Das Kapital in der Almosenkasse, die von einem sogenannten Almosenpfleger
verwaltet wurde, betrug 219 Gulden und 43 2/5 Kreuzer nebst 10 Gulden und 59
5/10 Kreuzer an Zins. Aus dieser Kasse wurden die allerärmsten und notleidenden
Bürger der Gemeinde unterstützt.

111


Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-2011-01/0113