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Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
73.2011, Heft 1.2011
Seite: 121
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-2011-01/0123
Abb. 4: Das von der Familie Lacher im Jahre 1843 gekaufte Haus Am Hörnle 3 in Malsburg

Nur J. Jacob Lacher, der sehr arm war, fiel eine Veränderung seiner Lebensgewohnheiten
schwer. Am 21. März des Jahres 1791 begaben sich beide zur Propsteistube
auf Schloss Bürgeln, um dort gegen Quittung vom Propst den Kaufpreis für
das Haus in Höhe von 1 600 Pfund in markgräfischer Landeswährung bar abzuholen
.

In der Folge entbrannte nun ein erbitterter Streit zwischen dem Propst Franz
Kreutter und dem Malsburger Vogt Friedrich Graf. Der Vogt sowie das gesamte
Dorfgericht der Vogtei Vogelbach samt ihren Bürgern standen dem Vorhaben des
Propstes äußerst kritisch gegenüber und versuchten alles, um das Vorhaben der
Propstei zu verhindern. Der Vogt sollte nach dem Kauf des bisherigen Wirtshauses
in Malsburg an den Propst eine „Währschaft" ausstellen, wobei danach die beiden
Bürger Kramer und Lacher als „untergebracht" gelten würden. Dies war zwar im
Falle Friedrich Kramer zutreffend, aber für die Familie des J. Jacob Lacher war
laut Aussage des Vogtes noch keine neue Heimat gefunden worden. Der Propst
monierte später auch, warum bei diesem armen Bürger im Dezember 1789 die Genehmigung
der Heirat erteilt worden sei. Das zweite Kind sei nun schon unterwegs
. Der Vogt weigerte sich jedenfalls weiterhin beharrlich, die erwähnte Währschaftsurkunde
auszustellen. Er forderte die Propstei auf, doch gefälligst selber
nach einer Wohnung für den Lacher zu suchen. Propst Franz Kreutter beschwerte
sich daraufhin in einem Brief vom 20. 6. 1792 an das Oberamt Lörrach bitter über

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