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Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
73.2011, Heft 1.2011
Seite: 122
(PDF, 30 MB)
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den Vogt Friedrich Graf. Dieser wolle ihn mit seiner unerbittlichen Verweigerungshaltung
nur quälen, und er bittet das Oberamt inständig, ihn doch endlich
von dieser Qual zu befreien. Kurz darauf schreibt Kreutter einen Bittbrief an den
Vogt in Malsburg, worin er diesen flehentlich bittet, doch beim nächsten besetzten
Gericht in Vogelbach die landesübliche Währschaftsurkunde zu genehmigen und
auszustellen. Auch der St. Bläsische Schaffner von Obereggenen, Johannes Giss,
wurde vom Propst zur Beeinflussung des Gerichts in Vogelbach bei dessen Sitzung
am 23. April 1792 bemüht, jedoch ohne Erfolg. Es wurden immer wieder neue
Gründe für die Ablehnung aufgeführt, so sollte auch die Ein- und Ausfahrt zum
Hof für die Propstei nicht möglich sein. Am 8. August 1792 bekam der Vogt Friedrich
Graf in Malsburg vom Oberamt Lörrach den schriftlichen Befehl, für den
Hausverkauf die Währschaft auszustellen. Falls dies nicht geschehen sollte, würde
man den Vertrag auch ohne diese Urkunde für gültig erklären, was dann auch geschehen
ist. Die Differenzen dauerten aber weiterhin an, und die Propstei Bürgeln
sollte nicht lange Freude haben mit der Einrichtung dieser Zehntscheuer. Die Auswirkungen
der Französischen Revolution, die auch in unsere Gegend überschwappte
und die Menschen mit Schanzen, Fronen, vermehrten Naturalienabgaben
und Beteiligung an den Kriegskosten immer mehr belastete, tat ein Übriges
dazu. Dazu kam die im Herbst 1796 grassierende Viehseuche, welche praktisch alles
Vieh der Bauern in der Vogtei dahinraffte. Die Familie Kramer aus Malsburg
war zwar nach Schallsingen verzogen, die Lachers dagegen blieben in ihrem uralten
Haus, in dem schon vor dem Dreißigjährigen Krieg gewirtet wurde, weiterhin
wohnen. Die Propstei durfte die Scheune des Anwesens nur zur Hälfte nutzen. Der
arme und körperlich behinderte J. Jacob Lacher, der aus der Almosenkasse lebte,
bat mit Hilfe des Vogtes im Spätjahr 1803 das Oberforstamt Rötteln für die Reparatur
des Daches an seinem Hausteil um Hilfe. Die Bitte wurde sofort erfüllt, und
er bekam eine Sägtanne im Wert von 5 Gulden unentgeltlich aus dem herrschaftlichen
Wald zugeführt. Am 20. Februar 1843 verkaufte die Familie Lacher ihren
Hausteil samt der halben Scheune und übernahm für ein Aufgeld von 300 Gulden
das stattliche Bauernhaus Am Hörnle 3 in Malsburg.

Quellen

Leutrumsche Handschrift, Abt. 41 Vogelbach
Kirchenbücher Vogelbach 1574 ff.

GLA Karlsruhe, Abt. 229/63501-63513, 107700, 107749-107750, 107681-107685, 107687, 107696,
Abt. 21/436

Literatur

Siegener, Ulrich: Freiherr Ernst Friedrich Leutrum von Ertingen, Röttier Landvogt 1717-1748 und
sein schriftlicher Nachlaß zur „Leutrumschen Handschrift" (in: „Das Markgräflerland",
Bd. 2/1999, S. 143 ff.)

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