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Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
73.2011, Heft 1.2011
Seite: 142
(PDF, 30 MB)
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Bereits im 14. Jahrhundert begannen sich Wissenschaftler für heraldische Fragen
zu interessieren und die Systematik des Stoffes zu verfeinern. Die beiden frühesten
bekannten Autoren von Texten heraldischen Inhalts waren Bartolus de Saxoferrato5)
(ital. Bartolo de Sassoferrato, 1313/14 bis 1357), ein Rechtslehrer aus dem italienischen
Perugia, und der thüringische Priester Johannes Rothe (um 1350 oder 1360
bis 1434). Das erste gedruckte Buch zur Heraldik erschien 1480 in England. Aber
erst im 16. und 17. Jahrhundert entwickelte sich eine wissenschaftliche Heraldik.

Die Funktion eines Wappens, aber auch allgemeine ästhetische Gesichtspunkte
verlangen, dass bei der Gestaltung eine Reihe von Regeln eingehalten werden.
So sollte und soll ein Wappen weithin erkennbar und sichtbar sein. In früheren
Zeiten war eine Erkennbarkeit über eine Entfernung von 200 Fuß (etwa 65 Meter
) vorgeschrieben. Nach den heutigen heraldischen Anforderungen soll ein
Wappen auch in verkleinerter Form, zum Beispiel auf einem Ring oder einem
Siegel, noch deutlich zu identifizieren sein. Die Heraldik lässt als Grundfarben
(Tinkturen) nur sechs Farben zu, die wiederum in „Farbe'' und „Metall" untergliedert
werden. Als Farbe gelten Rot, Blau, Grün und Schwarz, als Metall Gold
(im Wappen oft in Gelb dargestellt) und Silber (in der Darstellung oft durch
Weiß verkörpert).

Als „redend" bezeichnet man ein Wappen, wenn es symbolisch den Namen
oder die Herkunft seines Trägers wiedergibt. Beispiele hierfür sind der Bär im
Berliner Wappen oder das (Hebel-)Haus im Wappen der Gemeinde Hausen im
Wiesental. Für die Beschreibung eines Wappens gilt der allgemeine Grundsatz,
dass die Begriffe „rechts" und „links" nicht vom Blickpunkt des Betrachters, sondern
von dem des Schildträgers aus gelten. Die rechte Seite des Wappens ist also
die dem Betrachter zur linken Hand liegende. Mit dieser, auch als „vorne" bezeichneten
Seite beginnt stets die Beschreibung eines Wappens in der Literatur.

Aus der Geschichte der Gemeinde Hausen im Wiesental

Die frühen Rechtsverhältnisse der Gemeinde Hausen im Wiesental sind ungeklärt
, obwohl die hochgerichtlichen Rechte der Markgrafen von Hachberg mit einiger
Sicherheit auf die Breisgauherrschaft und die Herren von Rötteln zurückgeführt
werden können. Der Ort wurde im Jahre 1362 zum ersten Mal urkundlich erwähnt
und kam aus dem Besitz der Herren von Rötteln an die Markgrafen von
Hachberg-Sausenberg.6)

Es gibt Hinweise darauf, dass Hausen im Wiesental spätestens 1473 zum Amtsbereich
Schopfheim gehört hat. Das Markgräflerdorf war bis zum Beginn des
19. Jahrhunderts dem Röttier Amt unterstellt und gehörte ab 1809 zum Bezirksamt
Schopfheim, mit dem es 1938 zum heutigen Landkreis Lörrach kam.

Die Gemeinde Hausen im Wiesental ist Mitgliedsgemeinde der Verwaltungsgemeinschaft
Schopfheim - Hasel - Hausen - Maulburg.7)

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