http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-2011-01/0148
B. Die Gemeinde als Trägerin von Einrichtungen
Abb. 12
Mit der Einführung der neuen Gemeindesiegel für die Gemeinde Hausen im
Wiesental im Dezember 1963 wurde auch für die Grund- und Hauptschule ein
neues Dienstsiegel mit der Umschrift „GRUND- UND HAUPTSCHULE HAUSEN
IM WIESENTAL'4 in Auftrag gegeben.
C. Gemeindesiegel für das Ortsgericht
Abb. 13 Abb. 14
Eine besondere Aufgabe kam den Ortsgerichten im damaligen Land Baden zu.
Diese waren Gemeindebehörden. Für jede Gemeinde wurde kraft Gesetzes ein
Ortsgericht gebildet. Sein Amtsbezirk fiel mit dem Gemeindebezirk zusammen.
Die Ortsgerichte waren örtliche Hilfsstellen der Nachlassgerichte (Amtsgerichte).
Ihre Hauptaufgabe war die vorläufige Vornahme von Sicherungsmaßnahmen bei
Sterbefällen (Nachlasssicherung). Als Dienstsiegel verwendete das Ortsgericht das
Gemeindesiegel. Mit Genehmigung des Justizministeriums konnte auch ein besonderes
Dienstsiegel beschafft werden. Dieses enthält das Gemeindewappen und die
Angabe des Geschäftszweigs mit Ortsnamen, so zum Beispiel für die Gemeinde
Hausen im Wiesental „ORTSGERICHT HAUSEN i. W." (Abb. 13).
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