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Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
73.2011, Heft 1.2011
Seite: 147
(PDF, 30 MB)
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Die Aufgaben der damaligen Ortsgerichte dürfen nicht mit den heutigen Aufgaben
der Ortspolizeibehörden in Baden-Württemberg verwechselt werden.

Mit der Einführung der neuen Gemeindesiegel im Dezember 1963 wurde auch
ein Siegel mit der Inschrift „GEMEINDEGERICHT HAUSEN IM WIESENTAL"
angefertigt (Abb. 14).

Es muss allerdings angezweifelt werden, ob die Siegelumschrift stimmt und es
nicht nach wie vor „ORTSGERICHT HAUSEN IM WIESENTAL44 hätte heißen
müssen.

Mit einer Gesetzesänderung im Jahre 1975 wurde die Einrichtung der Ortsgerichte
in Baden aufgelöst. Die bisherigen Aufgaben der Ortsgerichte entfielen bzw.
wurden organisatorisch nach dem für jede Gemeinde geltenden Aktenplan bzw.
Geschäftsverteilungsplan neu verteilt. Somit konnte es zum Beispiel vorkommen,
dass die übrig gebliebenen bisherigen Aufgaben des Ortsgerichts bei einer kleinen
Gemeinde vom zuständigen Standesamt übernommen wurden, aber in einer größeren
Gemeinde oder Stadt dem Rechtsamt zugeteilt worden sind.14)

D. Gemeindesiegel für das Standesamt lt

Abb. 15 Abb. 16

Bei den Aufgaben des Standesamtes handelt es sich um so genannte weisungsgebundene
Pflichtaufgaben des Bundes. Die Dienstsiegel der Gemeinde tragen das
ortsübliche Gemeindewappen mit dem Namen der Gemeinde in der Umschrift und
der Zusatzbezeichnung „Standesamt". Selbstverständlich gab es auch Ausnahmen.
Für die Gemeinde Hausen im Wiesental ist ein Siegel für das Standesamt für die
Zeit von 1933 bis 1945 nachweisbar (Abb. 15). Dieses trägt die Umschrift „Standesamt
Hausen (Amt Schopfheim)"; in der Mitte ist der Reichsadler mit dem Hakenkreuz
abgebildet. Ab 1947 ist ein Siegel mit der Umschrift „Standesamt Hausen
i. W." nachweisbar. Als Siegelbild ist das Badische Wappen dargestellt.16)

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