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Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
73.2011, Heft 1.2011
Seite: 150
(PDF, 30 MB)
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9) Beim Hebelhaus handelt es sich um das Elternhaus des alemannischen Dichters, Kalendermannes,
Pädagogen und Theologen Johann Peter Hebel (1760 bis 1826). Das Haus wurde 1562 erbaut. Seit
1960 befindet sich in dem Gebäude das Dorf- und Heimatmuseum der Gemeinde Hausen im Wiesental
.

10) Freundliche Mitteilung des langjährigen Ratschreibers der Gemeinde Hausen im Wiesental, Herrn
Amtsrat i. R. Eduard Aucktor, vom 15. Juni 2005.

11) Siehe auch Protokoll vom 3. Dezember 1963 über die Vernichtung der bis zu diesem Tag bei der
Gemeinde Hausen im Wiesental geführten Dienstsiegel.

12) Die Gemeinden und Städte sind auch Träger der gemeindeeigenen Schulen und können für diese
Einrichtungen ebenfalls Siegel führen. Andere Einrichtungen der Trägerschaft einer Gemeinde
können zum Beispiel Bibliotheken sein.

13) Als gesetzliche Grundlage diente in erster Linie das Landesgesetz über die freiwillige Gerichtsbarkeit
- alt Rechtspolizeigesetz - in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Oktober 1925
(GBB1. S. 287). Zur Einrichtung, Gliederung und Aufgaben der Ortsgerichte siehe auch J. Siefert:
Die Ortsgerichte in Baden.

14) Freundliche Mitteilung von Herrn Stadtamtsrat Werner Meier, Standesbeamter der Stadt Lörrach,
vormals Ratschreiber der Gemeinde Maulburg, vom 24. August 2005.

15) Neben den weisungsgebundenen Pflichtaufgaben einer Gemeinde gibt es auch Auftragsangelegenheiten
, für die eine Gemeinde zuständig ist; so zum Beispiel in Sachen Grundbuchamt. In Baden-
Württemberg werden die Grundbücher im Bereich der Gemeinden des ehemaligen Landes Baden
bei den örtlichen Bürgermeisterämtern (Grundbuchamt) geführt (so genanntes „altes Badisches
Rechtsgebiet"). Ausnahmen sind möglich.

16) Wenn Wappen nicht gemalt, sondern nur gezeichnet werden, so kann man die Farben des Schildes,
der Helmdecken und Helmzier (jedoch nicht des Helmes selbst) durch Schraffierungen ersetzen,
d. h. Punkte und Linien verwenden. Die erste Anwendung der heute üblichen Schraffierung findet
sich bereits am Ende des 16. Jahrhunderts; vgl. hierzu auch Adolf Matthias Hildebrandt: Wappenfibel
, Handbuch der Heraldik, 18. Aufl., S. 44. Im Jahre 1830 hat man das Staatswappen vereinfacht.
Badisches Staatswappen wurde das badische Hauswappen, nämlich in goldenem Schild der rote
Schrägrechtsbalken. Diese Vereinfachung sollte die politische Einheit des Landes betonen. Demnach
gelten in der Zeichnung für das badische Wappen (Abb. 15) für die Farbe Gelb die gepunkteten
Felder links und rechts vom Balken und für den Balken in Rot schwarze vertikale Linien.
Den Wappenschild übernahm nach dem Sturz der Monarchie die Republik Baden. Auch das nach
1945 in der französischen Besatzungszone entstandene Land (Süd-)Baden führte ihn als Staatswappen
weiter. Die Landesflagge bestand seit 1891 aus zwei gelben und einem roten Querstreifen
von gleicher Breite, siehe auch Harald Huber, Wappenbuch Landkreis Lörrach, S. 157 bis 159.

Quellen

Ungedruckte

Unterlagen Badisches Generallandesarchiv Karlsruhe (GLA) in Abteilung 236/1672.

Protokoll über die Vernichtung der bis zum 3. Dezember 1963 bei der Gemeinde Hausen im Wiesental

geführten Dienstsiegel.
Schriftliche Auskunft des GLA vom 6. Mai 1982 an den Autor, Az. A 3-1858-82.

Verwendete Literatur

A. Archivwesen, Sphragistik und Heraldik

Archivnachrichten: Herausgegeben vom Landesarchiv Baden-Württemberg, Nr. 30, Mai 2005, Seite 7.
Beck, Friedrich und Henning, Eckart (Hrsg.): Die archivalischen Quellen, Eine Einführung in ihre Benutzung
, Hermann Böhlaus Nachfolger: Weimar 1994, Seite 207 bis 218.

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