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Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
74.2012, Heft 1.2012
Seite: 9
(PDF, 29 MB)
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de, durch ein Kalktuffband getrennte Siedlungshorizonte unterscheiden zu können.
Die untere Schicht wurde dabei der ,Rössener', die obere der ,Michelsberger'
Kultur zugewiesen. Diese scheinbar gesicherte Abfolge der Kulturen wurde dann
auch prompt in der Fachliteratur als wichtige Beobachtung zur Chronologie der
Jungsteinzeit in Mitteleuropa übernommen und hat den ,Hagschutz' weithin bekannt
gemacht.

Leider ist aber diese Grabung nie ausreichend veröffentlicht worden. Dazu ergab
sich nach dem Zweiten Weltkrieg, dass offenbar Aufzeichnungen verloren gingen
und die Funde durcheinander gebracht worden waren. Die damaligen Beobachtungen
müssen deshalb als fraglich gelten, zumal heute die Auffassung überwiegt,
dass man es auf dem ,Hagschutz' gar nicht mit den genannten ,klassischen' Kulturen
der Jungsteinzeit zu tun hat, sondern mit einer für das Markgräflerland kennzeichnenden
besonderen Ausprägung einer einzigen Kulturstufe. Ohne neue Forschungsgrabungen
lassen sich die mit dem ,Hagschutz' verbundenen Fragen sicher
nicht lösen. So bleibt hier bis auf weiteres ein bedeutsames Forschungsreservat,
aus dem wichtige Informationen über die jungsteinzeitlichen Verhältnisse im
Markgräflerland zu erwarten sind. Nicht zufällig kommt dem ,Hagschutz' diese
Schlüsselrolle zu, liegt er doch in einer dicht besetzten jungsteinzeitlichen Siedlungskammer
und bildete sicher schon damals einen beachteten Mittelpunkt. Die
Niedereggener Gemarkung ist nämlich förmlich übersät mit meist oberflächlich
aufgelesenen Funden der Jungsteinzeit, die in vielen Fällen auch tatsächlich Siedlungsplätze
anzeigen."1

Eckenheim

Im Jahr 773 wird die Siedlung im Tal erstmals in einer Schenkungsurkunde erwähnt
- damals noch unter dem (gemeinsamen) Namen „Eckenheim". Die Urkunde
lautet folgendermaßen:

Donatio Ruperti in Brizzincheime marca

In Christi nomine, sub die II id. iunii, anno 5 Karoli regis, ego Rupertus et filii
mei Hartolfus et Reginardus donamus ad Sankt Nazarium martyrem qui requiescit
in corpore in monasterio Laurishamense ubi venerabilis Gundelandus abb. praees-
se videtur in pago Brisegowe in Brizzincheimer marca et in Eckenheim quidquid
habere videor in mansibus, pratis, vineis domibus edificiis stipulatione subnixa.
Actum in monasterio Laurishamensis, tempore quo supra.

Schenkung Ruperts in der Britzinger Mark (Gemarkung)

Im Namen Christi unter dem 12. Juni, im 5. Jahr der Regierung des Königs Karl
[gemeint ist Karl der Große], haben ich Rupertus und meine Söhne Hartolfus und
Reginardus an den heiligen Märtyrer Nazarius, dessen Reliquien im Kloster
Lorsch ruhen, das unter der Leitung des ehrwürdigen Abtes Gundelandus steht, im

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