Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 4688,fm
Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
74.2012, Heft 1.2012
Seite: 14
(PDF, 29 MB)
Bibliographische Information
Startseite des Bandes
Zugehörige Bände
Regionalia

  (z. B.: IV, 145, xii)



Lizenz: Creative Commons - Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0
Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-2012-01/0016
Beispiel von der uns unbekannten Kaltenbachschen Verwandtschaft, jedenfalls beschäftigte
die Schlichtung den Mainzer Erzbischof und zwei Konstanzer Bischöfe,
Ulrich I. und Ulrich IL

In einer „Tagfahrt'4 (einer mündlichen Verhandlung) in Liel wurde der Streit mit
einem Vergleich beendet. Das Kloster behielt das Kirchlein auf Bürgeln mit den
damaligen Besitzungen (Hofgüter, Zehnte, Leibeigene) in verschiedenen Mark-
gräfler Dörfern, musste aber in Obereggenen eine neue Kirche bauen, mit Pfründen
ausstatten und den Priester bezahlen (auch den nach der Reformation evangelischen
Pfarrer), dafür auf einen Teil seiner Ansprüche verzichten und zusätzliche
Güter bereitstellen. Der Konstanzer Bischof Ulrich II. bestätigte am 8. Februar
1130 bei einem Hoflager von König Lothar III. zu Basel diesen Vergleich.

Die neue Kirche wird bereits in der Bestätigungsurkunde des Papstes Innozenz II.
vom 4. November 1132 als St. Johanneskapelle erwähnt. Der in so kurzer Zeit er-

14


Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-2012-01/0016