Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 4688,fm
Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
74.2012, Heft 1.2012
Seite: 47
(PDF, 29 MB)
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-2012-01/0049
halb der Gemarkung Obereggenen lag. Dazu heißt es: „Ein Teil dieses Weges von
dem Domänenwald bis an die Lippisbacherhöfe hat die Gemeinde Obereggenen
voriges Jahr (1845) neu herstellen lassen nämlich was die oberflächlichen Erdarbeiten
betrifft, der aber in diesem Jahr durch die Holzfuhren der Bürger von Nie-
dereggenen gänzlich ruiniert worden ist". Dazu muss man wissen, dass die Nie-
dereggener bis heute Gemeindewald unweit dieser Banngrenze auf Gemarkung
Malsburg besitzen. Bei einer Begehung mit dem Gemeinderat von Obereggenen
wurden die Herstellungskosten auf 500 fl. geschätzt. An den Kosten sollen ebenso
der Forstfiskus, der auch Waldungen am Hochblauen besitze und das Holz hier abgeführt
hat, sowie die Niedereggener für ihren auf Gemarkung Malsburg liegenden
Gemeindewald und die Gemeinde Malsburg für die Bewohner von Käsacker beteiligt
werden. Die Stellungnahme der Niedereggener Gemeinde spricht hingegen
von einer geschätzten Kostenrechnung von höchstens 200 fl. Die Bezirksforstei
Kandern stellt dann am 29. 5. 1846 fest, dass der Weg jetzt fast unbegehbar war,
und schätzt die Kosten ebenfalls auf 400-500 Gulden. Allerdings wird der Hinweis
gemacht, dass der Forstdomänenärar bis jetzt noch nie an Kosten für diesen
Wegabschnitt beteiligt worden ist und der Wegebau in diesem Abschnitt von den
Bürgern von Lippisbach und Käsacker freiwillig bis zur Sitzenkircher Gemarkung
getan wurde. Es wird vorgeschlagen, dass die Gemeinde Niedereggenen 1/8 tel,
die Käsackerer Bürger 1/16 tel und der Rest von Obereggenen getragen wird. Dies
versuchten die Obereggener zu verhindern, allerdings erfolglos. Die daraufhin getätigten
Herstellungsarbeiten dieses Wegabschnitts beliefen sich schließlich auf
genau 307 fl., wobei die Gemeinde Niedereggenen mit 38,22 fl. (1/8 tel), die Bürger
von Käsacker mit 19,11 fl. (1/16 tel) und die Gemeinde Obereggenen mit dem
Rest von 249,26 fl. belastet wurden. Für den zukünftigen Wegunterhalt erklärte
sich der Lippisbacher Bauer Friedrich Vollmer für einen Accord von 96 fl. auf drei
Jahre bereit. Diese Summe wurde allerdings nach Protesten wieder etwas geschmälert
, wobei Vollmer aber bei einer Begutachtung am 10. 6. 1859 für seine
gute Arbeit gelobt wurde. Die Dolen unweit seines Hofes habe er gut angelegt und
die Steine wären ordnungsgemäß gesetzt worden. Er bekommt jetzt eine jährliche
Belohnung von 24 Gulden für diese Arbeit.

Die Straßen und Wege rund um Schloss Bürgeln waren auch in späteren Jahren
immer wieder ein Thema für die zuständigen Ämter. So wurde von Schloss Bürgeln
aus z. B. am 24. 6. 1864 ein Schreiben an das Großherzogliche Bezirksamt
wegen der jetzt alltäglich wieder stattfindenden Ausflüge der Kurgäste nach
Schloss Bürgeln mit der Bitte um Ausbesserung der entsprechenden Wege verfasst.

Während des Zweiten Weltkrieges, nämlich am 13. 8. 1942, schloss Kommerzi-
enrat Dr. Sichler einen Einheitspachtvertrag mit den beiden Besitzern des Lippisbacher
Hofes, Ernst und Fritz Vollmer, über die Bewirtschaftung der zum Besitz
von Schloss Bürgeln gehörenden landwirtschaftlichen Grundstücke und Gebäude
in einer Größe von 12 ha. Der Vertrag wurde auf die Dauer von sechs Jahren zum
Gesamtpreis von 900 RM pro Jahr abgeschlossen. Nach Protesten verschiedener
Stellen, die sich übergangen fühlten, und anschließendem regen Schriftwechsel

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