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dem es soll selbiger seine Schulkinder von der Zuschauung sothaner Tänze und
Lustbarkeiten item abhalten, und ohne des Pfarrers Erlaubnis ausser dem Ort nicht
übernachten: wie dann auch ihm sowohl als den Kindern und Knaben das Neujahr
-, Dreykönig, und anders dergleichen Bettelsingen gänzlich verbothen sein
soll, um dadurch das nächtliche Herumschwärmen zu verhüten.
Sechzehnter Artikel
Und weil übrigens der Schulmeister sowohl unter dem Oberamte, als auch dem
Pfarrer steht; so hat derselbe sich beyderseits mit gebührender Ehrbezeugung zu
verhalten, und dahin in Vorfällen, so viel in jedes Amt einschlägt, sich zu wenden.
Dagegen und zur Belohnung solcher Schul- auch Sigrist- und Kirchmeyerdiens-
tes-Wartung (wo diese zween letztere oder nur einer davon mit dem Schuldienste
vereinigt werden) soll der itzt für die Jugend unserer Gemeinde zu... von uns gnädigst
erwählt und aufgenommene Schulmeister... zu seiner jährlichen Besoldung
von... bis wiederum dahin zu beziehen haben:
Erstens:
Zweytens:
Drittens:
Viertens:
Fünftens:
Sechstens:
Siebentens:
Achtens:
Letztlich und
Die Bewohnung belangend, hat derselbe...
Hat er Schulmeister hienach beschriebene Grundstücke zu nutzen,
selbige aber auf seine Kosten zu bauen und in gutem Stand zu erhalten
. Nämlich:...
Sodann soll er Schulmeister unabbrüchig beziehen namentlich und
An Früchten als: Kernen..., Weizen..., Korn oder Dinkel..., Rocken...,
Gersten..., Mischel- oder Mahlfrucht..., Hafer..., An Stroh..., An Brod...
In Weine...
In Geld...
An Brennholze, welches die Gemeinde auf ihre Kosten machen und
führen zu lassen hat...
An Casual- oder zufälligen Einkünften als: Eyern:...,
Von einer Hochzeit bemittelter Personen:..., Von der Taufung eines
Kindes bemittelter Aeltern:...
Von der Begräbnis einer vermöglichen Person...
Soll er Schulmeister befreyt sein:...
Neuntes: Ist demselben und mehreres nicht zu zahlen, als Für ein geschriebenes
Namenbüchlein... Für einen geschriebenen Katechismus
... Und für eine geschriebene Vorschrift... Als mit welchen bestimmten
und zufälligen Einkünften der obbenamste Schulmeister
sich also lediglich zu begnügen, und dagegen alle obigen Schuldigkeiten
, nach allen seinen Kräften, getreulich und dergestalten eidlich
zu erfüllen hat, dass er es gegen Gott, als dem Belohner alles Guten
und Bestrafer alles Bösen, dann gegen uns und gegen jedermann
verantworten könne.
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