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Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
74.2012, Heft 1.2012
Seite: 87
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-2012-01/0089
Zu Urkund dessen haben wie gegenwärtige Dienstaufsteil- und Bestallung in
unsrer bruntrutischen Hofdruckerey, unterm ersten Maymonats dieses siebenzehn
hundert drey und achtzigsten Jahres, gnädigst abdrucken, und solche nachwärts
diehierobigen Besoldungspunkte durch unser Oberamt einschreiben, selbige sodann
vierfach ausfertigen, auch jede Ausfertigung mit desselben Amtsinsiegel bekräftigen
, und von ersagtem Schulmeister, nach abgeschworenem Eide, unterschreiben
, sofort, zur allseitigen Nachricht und Folge, demselben eine andre unserer
Gemeinde zustellen, von den übrigen zwoen aber eine in das oberamtliche, und
die andere in unser Hofarchiv zur Verwahrung legen lassen.

Anmerkungen

1) Die unmittelbar nördlich des Isteiner Friedhofes nach Westen vorspringende Felsnase mit der
Veitskapelle trägt den Gewann-Namen „Am Klotzen." Es hat sich eingebürgert, die ganze nach
Westen steil abfallende, aus Weißjuraschichten aufgebaute Felsplatte zwischen Efringen und
Schliengen als „Isteiner Klotz" zu bezeichnen.

2) E. Hölzle: Der Deutsche Südwesten am Ende des alten Reiches, Stuttgart 1938, 10/11.

3) H. Heyd: Geschichte der Entwicklung des Volks Schulwesens im Großherzogtum Baden, Bühl (Baden
) 1894, 46.

4) Im Jura wird Französisch gesprochen (Pruntrut = Porrentruy)

5) Namensbüchlein (Fibel), die vom Lehrer geschrieben wurde.

Diese Verordnung wurde der ehemaligen Zeitschrift „Die Markgrafschaft" Heft 10, Oktober 1967
unverändert entnommen. Sie stammt jedoch nicht, wie Friedrich Kuhn meinte, vom 1. Mai 1785,
sondern vom 1. Mai 1783.

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