Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 4688,fm
Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
74.2012, Heft 2.2012
Seite: 12
(PDF, 29 MB)
Bibliographische Information
Startseite des Bandes
Zugehörige Bände
Regionalia

  (z. B.: IV, 145, xii)



Lizenz: Creative Commons - Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0
Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-2012-02/0014
Gewann „Fuchsbäumleacker" (Abb. 7). Dieser stammt aus einem dortigen Hall-
stattgrab, das beim Kiesabbau entdeckt wurde und in dem auch noch geringe Skelettreste
und das Bruchstück eines Lignitarmringes zutage kamen.

In der folgenden Latenezeit (etwa 450 - Ende des 1. Jahrhunderts v. Chr.) wohnte
am Basler Rheinknie der keltische Stamm der Rauriker, von dem bei der alten
Gasfabrik in der Nähe des Basler Rheinhafens St. Johann eine Handelsniederlassung
lokalisiert werden konnte. Die 1971 begonnenen Ausgrabungen auf dem Basler
Münsterhügel haben auch zur Entdeckung eines keltischen Oppidums aus dem
ersten vorchristlichen Jahrhundert geführt. Aus der frühen Latenezeit stammen
von unserer Gemarkung die zwei Bronzearmbänder, welche während des Zweiten
Weltkrieges beim spätrömischen Brückenkopf von Wyhlen gefunden wurden. In
die späte Latenezeit datiert man eine Münze aus der Grenzacher Kronacher Straße.

Seit Beginn des letzten vorchristlichen Jahrhunderts stießen immer mehr germanische
Scharen an den Oberrhein vor, wodurch die bis zum Main hin wohnenden
keltischen Stämme zurückwichen und schließlich über den Hochrhein in das Gebiet
der heutigen Schweiz zogen. Doch auch dort wurde für die Kelten der Druck
der Germanen immer unerträglicher, denn seit 72 oder 71 v. Chr. standen die germanischen
Sueben unter ihrem Führer Ariovist schon im südlichen Elsass. Deshalb
beschlossen die keltischen Stämme, ihr Siedlungsgebiet zu verlassen und sich
im Westen Galliens, an der unteren Garonne, niederzulassen. Aber der römische
Feldherr Caesar stellte sich ihnen entgegen und besiegte sie 58 v. Chr. bei Bibracte
in der Nähe des heutigen Autun in Burgund. Danach zwang er die geschlagenen
Reste zur Rückkehr in ihr bisheriges Siedlungsgebiet. Im September des gleichen
Jahres 58 v. Chr. besiegte Caesar dann auch die Sueben in der Nähe von Mülhausen
und trieb diesen germanischen Stamm wieder über den Rhein zurück.

Die Römerzeit

Nach der Niederlage der Kelten und Sueben reichte nun der römische Einflussbereich
bis zum Hoch- und Oberrhein. Doch wurde dieser erst wirklich bedeutsam
mit der Gründung der Colonia Raurica im Jahre 44/43 v. Chr. Der Hauptort dieser
Colonia, die von der Aaremündung bei Waldshut bis zur Birs- und Birsigmündung
bei Basel und vom Rhein bis zu den Jurahöhen reichte, wurde um 15 v. Chr. Au-
gusta Raurica, das heutige Basel-Äugst. Damit lag seit dem Ende des ersten vorchristlichen
Jahrhunderts der von Grenzach-Wyhlen eingenommene Rheintalabschnitt
im unmittelbaren Vorfeld dieser römischen Stadt. Durch zahlreiche Funde
weiß man heute, dass schon 2 bis 3 Jahrzehnte vor der militärischen Besetzung
Südwestdeutschlands in den Jahren 73 und 74 n. Chr. Teile des Hoch- und Oberrheintales
von römischen Kolonisten besiedelt waren. Der von der Gemeinde
Grenzach-Wyhlen eingenommene Abschnitt des rechten Rheinufers lag natürlich
innerhalb dieses römischen Bereichs, der durch eine Brücke bei Wyhlen mit Au-
gusta Raurica verbunden war. An die Zeit der römischen Besetzung unseres Ge-

12


Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-2012-02/0014