Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 4688,fm
Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
76.2014, Heft 1.2014
Seite: 12
(PDF, 41 MB)
Bibliographische Information
Startseite des Bandes
Zugehörige Bände
Regionalia

  (z. B.: IV, 145, xii)



Lizenz: Creative Commons - Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0
Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-2014-01/0014
che Präzisierung? Anscheinend durchaus, denn genau hier folgte in der Vorfassung
die Ausnahme für das Zehntbezugsrecht der Höllsteiner Kirche. Mehr ist in dieser
Hinsicht nicht zu erfahren. Gestützt auf den allgemeinen Spruch in der Endfassung
hat der Bischof dann die strittigen Zehnten dem Kloster zugewiesen17. Während
die Urkunde von 1113 das Prüf Siegel erhält, erweist sich der zu 1114 gestellte Text
als Verbindung von Unrichtigem, Lückenhaftem und Glaubwürdigem, wie auch
die weitere Entwicklung ergibt.

Die „Urkunde von 1114" ist zwar Ausgangspunkt der Annahme, das Obere Wiesental
habe zuerst zur Pfarrei Tegernau gehört. In der vorliegenden Form beweist
sie jedoch nur, dass der Pfarrer von Tegernau Anspruch auf bestimmte Zehnten im
Oberen Wiesental erhoben hat, dabei ist er offensichtlich zurückgewiesen worden.
Allerdings bleibt damit die Möglichkeit noch offen, dass er von anderen Gütern im
oberen Großen Tal den Zehnten erhielt und dass er dort überhaupt die Seelsorge
ausübte. Lässt sich das erhärten?

Fortgang und Ende eines Zehntstreits

Die Pfarrei Tegernau hat sich mit dem Basler Entscheid nicht abgefunden und
ihre Ansprüche in den folgenden Jahrzehnten immer wieder erneuert. 1166 und
1168 ist in Urkunden von einem langen Streit die Rede18. Unterdessen hatten drei
Söhne Eberhards v. Eichstetten 1122 dem Kloster die Schenkung ihres Vater und
ihres Onkels bestätigt. 1156 schenkte Heinrich v. Wehr und Wildenstein einen offensichtlich
von Adelgoz v. Wehr ererbten Anteil an der Au Schönau mit zugehörigem
Wald19. Und 1158 wird dann erstmals eine Kirche in Schönau erwähnt, genauer
geht es um die Zehnten mehrerer Kirchen, zuletzt der von Schönau. Alle
diese Zehnten seien St. Blasien von den Stiftern der Kirchen übergeben worden -
vielleicht deutete das Kloster die Schenkungen im Bereich von Schönau jetzt so;
außerdem sei das alles in Papsturkunden bestätigt - in den echten und in den gefälschten
Papsturkunden der Abtei kommt Schönau allerdings bis dahin nicht
vor20. Trotzdem gilt die Nennung von 1158 als Anzeichen für den Beginn eines
Kirchenbaues in Schönau.

1164 scheint die neue Kirche soweit fertig gewesen zu sein, dass sie geweiht
werden konnte, im Altar wurden Reliquien geborgen, dazu erhielt die Kirche
Grundbesitz, Einnahmen und Leibeigene; schließlich kam die Seelsorge hinzu, mit
anderen Worten, die neue Kirche wurde zur Pfarrkirche erhoben. Seltsamerweise
ist das alles nach den sanktblasianischen Quellen erst 1168 vom Konstanzer Bischof
beurkundet worden21. Geschahen die kirchlichen Handlungen 1164 in Eile
und möglichst unauffällig? Neue Fragen tun sich auf!

Nach der Kirchenweihe in Schönau erfährt man wieder von den Ansprüchen der
Pfarrei Tegernau. Wurde von dort Widerspruch gegen die Errichtung einer Pfarrei
in Schönau eingelegt? Beanspruchte Tegernau Seelsorge und Zehnten? Diesmal
fand in Fahrnau nach dem März 1164 und vor dem November 1166 eine gütliche

12


Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-2014-01/0014