http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-2014-01/0025
Das Gasthaus „zur Krone" in Tegernau
Michael Fautz
„Eure Durchlaucht möge mir die untertänigste Bitte um Erteilung der Schildgerechtigkeit
„ zur Cronen " für mein mitten in Tegernau gelegenes Haus zur besseren
Betriebsführung gewähren "
In diesem Stil richtete am 10. Dezember 1734 der Untertan und Bauer Hartmann
Hug von Tegernau sein devotes Schreiben über den Freiheim von Leutrum, Landvogt
von Rötteln mit Sitz in Lörrach, an den Markgrafen Karl Wilhelm III. in
Karlsruhe. Dort hatte der Markgraf im Jahre 1715 seine neu gebaute Schlossanlage
im Hardt bezogen und gleichzeitig die Stadt Karlsruhe gegründet.
Mit Datum vom 3. Februar 1735 konnte Hartmann Hug die erwünschte Urkunde
zur Real-Taverngerechtigkeit gegen Bezahlung einer damals hohen Taxe von 35
Gulden in seinen Händen halten. Mit diesem Real-Tavernenrecht war ein privilegiertes
dingliches Recht gegründet, d.h. die Real-Schildgerechtigkeit lag somit für
alle Zeiten auf dem vorgesehenen Anwesen. Es war nicht personengebunden, sondern
sämtliche Nachfolger, ob in Erbfolge oder durch Kauf/Pachtung, konnten mit
Abb. 1: Gasthaus „zur Krone" um 1898
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