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Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
76.2014, Heft 1.2014
Seite: 137
(PDF, 41 MB)
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man den „Zehnten" und bestimmte den Ortsgeistlichen. Auch diese Position beanspruchten
die Säckinger für sich. Der Gerichtsherr wurde bezahlt für Ausübung
der Gerichtsbarkeit, oft aufgeteilt in niedere für Vergehen und hohe für Verbrechen
. Die niedere Gerichtsbarkeit war in der Zeit ihrer Verwaltertätigkeit ebenfalls
den Schönauern übertragen, fiel danach aber wieder ans Damenstift Säckingen zurück
. Die hohe Gerichtsbarkeit übten seit 1409 die Herren von Rütteln aus, nachdem
es wohl darum Auseinandersetzungen mit Säckingen gegeben hatte. Diese
handelten seit 1503 im Auftrag der Markgrafen von Baden. Immer wieder gab es
aber darum Auseinandersetzungen mit dem Damenstift in Säckingen, seit Ende
des Dreißigjährigen Krieges auch immer stärker mit den dahinter stehenden Habs-
burgern.1

Die Landesherren beanspruchten zudem die Oberhoheit in allen entscheidenden
Fragen, verbunden mit eigenen Abgaben und zu leistenden Diensten. Daneben
konnten weitere Rechte vergeben oder verpachtet sein wie Jagd-, Fischerei-, Wasser
- oder Zollrechte. Je nach Zuständigkeit wurden die Rechte, Abgaben und
Dienste von Vögten, Meiern oder Schaffnern überwacht. Die Landesherren versuchten
schon seit dem späten Mittelalter in ihren Territorien Macht und Rechte zu
konzentrieren und ihre zersplitterten Herrschaftsbereiche durch geschickte Heiraten
oder zumeist unfreundliche Übernahmen zu geschlossenen Gebieten auszubauen
. Im Grunde ist das die allerdings noch vordemokratische Entwicklung zu modernen
Staaten, die den alten germanischen, mittelalterlichen Personenverbandsstaat
ablösten. Doch gegen zu starke Herrschaftsausübung der Säckinger und
Habsburger, die sich als Landesherren fühlten, wehrten sich die Markgrafen von
Baden, die ebenfalls für sich Rechte als Landesherren in Anspruch nahmen, und
die Basler. Die Herren von Schönau waren dagegen, bis es 1722 aus finanziellen
Gründen zum Bruch kam, treue Verbündete der Habsburger. Keine direkten lokalen
, aber übergeordnete außenpolitische Interessen hatten zudem die Franzosen.
Auf jeden Fall sollte der Rhein als französische Ostgrenze gegenüber dem Deutschen
Reich, insbesondere auch gegenüber dem Einfluss der Habsburger, gesichert
werden.

//. Stettener Sperrriegel

Doch dass Stetten nun so zum Zankapfel divergierender Interessen werden
konnte, hing stark mit der geographischen Lage zusammen. Stetten lag geostrate-
gisch genau im Schnittpunkt verschiedenster Machtinteressen. Auf der einen Seite
war Stetten der südwestlichste rechtsrheinische Ort des vorderösterreichischen
Breisgaues. Auf der anderen Seite verteilte sich die gerade einmal knapp 5 km2
Gemarkungsfläche mit wenigen hundert Einwohnern wie ein Sperrriegel über das
enge Wiesental. Hier liegt Stetten am Ausgang der westlichen und östlichen Ausläufer
des Schwarzwaldes, bevor sich das Wiesental zum Rheinknie hin öffnet. In
Nord-Süd-Richtung dehnte sich der Sperrriegel an der breitesten Stelle 2 km aus,

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