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Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
76.2014, Heft 1.2014
Seite: 142
(PDF, 41 MB)
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Eingriffs in ihr Recht des Pfarrsatzes an die vorderösterreichische Regierung in
Ensisheim und bat um Hilfe. Am 17. Januar 1561 schrieb diese an Karl, dass seine
Absicht, Stetten zu reformieren, gegen den Augsburger Religionsfrieden verstoße,
da er dort nicht Landesherr sei. Er werde gebeten, alle bisherigen Maßnahmen zurückzunehmen
und den katholischen Pfarrer in seiner Arbeit nicht zu behindern.

Markgraf Karl beharrte jedoch auf seinen landesherrlichen Rechten. Am 21. Februar
1561 teilte die Ensisheimer Regierung dem Röttier Landvogt Anwyl mit,
dass man sich bezüglich Stetten an Kaiser Ferdinand gewandt habe und dass dieser
den Markgrafen ermahne, von allen weiteren Handlungen Abstand zu nehmen.
Unbeirrt hielt Karl jedoch an seinen Plänen fest. Auf seinen Befehl teilte in einem
Schreiben vom 25. Februar 1561 Landvogt Anwyl dem Markgrafen mit, dass, wie
gewünscht, ein evangelischer Prädikant von Basel aus nach Stetten gekommen sei,
jedoch sei die Kirche verschlossen gewesen und die Herausgabe der Schlüssel sei
durch den Sigristen [Kirchendiener, Einfügung H. B.] verweigert worden. Karl
antwortete, der Röttelner Landvogt solle den verantwortlichen Sigristen notfalls
mit Gewalt zwingen, die Schlüssel herauszugeben. Sollte die Äbtissin durch ihren
Vogt den Einwohnern den Zutritt zum evangelischen Gottesdienst verwehren, solle
der Landvogt im Auftrag des Markgrafen den Gegenbefehl erteilen, nach Möglichkeit
aber jede Gewaltanwendung vermeiden."4 Weitere Versuche bis 1567 blieben
erfolglos. Stettener Bürgern, die den evangelischen Gottesdienst in Lörrach besuchen
wollten, sollte dies aber erlaubt sein. Offensichtlich wurde davon aber so gut
wie kein Gebrauch gemacht. Doch im grundsätzlichen Konflikt um die Frage der
Landesherrschaft hatte sich vorerst Säckingen mit Rückendeckung der Habsburger
behaupten können. Markgraf Karl konnte dagegen seine Ansprüche auf Landesherrschaft
, die er auch auf den Besitz der hohen Gerichtsbarkeit gründete, nicht
durchsetzen.

Doch der Stettener Sperrriegel geriet noch mehr in die Konfliktlage, als sich
1618 nach dem Prager Fenstersturz aus einem lokalen Anlass ein europäischer
Kontinentalkrieg von bisher nicht bekanntem Ausmaß entwickelte, der Dreißigjährige
Krieg. Aus Sicht der Stadt Basel kann man es folgendermaßen schildern:
„30 Jahre lang (1618-1648) tobte ein grausamer Krieg oft in unmittelbarer Nähe
der Stadt: auf dem Gebiet des Fürstbistums Basel, in den bischöflichen Dörfern
des Birsig- und Birstais, und im angrenzenden Breisgau und Sundgau. Schwedische
, französische und kaiserliche Heere durchzogen die Reichsländer mit Plünderungen
, Verwüstungen und Greueltaten. Je nach Konfession sympathisierten die
Schweizer Kantone mit den kriegführenden Parteien, und Schweizer Söldner
kämpften auf beiden Seiten. Die Eidgenossenschaft war einer schweren Zerreißprobe
ausgesetzt, Basel erneuerte seine mittelalterlichen Festungswerke, doch aus
Geldmangel nicht so umfassend, dass sie einem Artilleriebeschuss hätten standhalten
können. Immerhin bot der Mauerring einigen Schutz für die Bevölkerung und
zahllose Flüchtlinge. 1638 waren es über 7000."5 Zu den Flüchtlingen hatte auch
Markgraf Friedrich V. gehört, der sich nach der verlorenen Schlacht bei Nördlin-
gen 1634 nach Basel abgesetzt hatte. Er hatte auf Seiten der protestantischen Stän-

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