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Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
77.2015, Heft 1.2015
Seite: 45
(PDF, 39 MB)
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Schafts Schicht, ihre Familien stammten von Angehörigen der bischöflichen Haushaltung
ab. Außerdem waren die beiden Ritter engstens versippt: Rudolfs Onkel
Dietrich war mit einer Schwester Günter Marschalks verheiratet. Rudolf wie Günter
gehörten dauerhaft dem Basler Rat an, Günter Marschalk übernahm mehrfach
das Amt des Bürgermeisters10.

Der Onkel bzw. Schwager Dietrich Viztum hatte nicht nur ein markgräfliches
Weinlehen in Grenzach inne, er war auf Burg Rötteln sehr geschätzt: Er wirkte nämlich
als Zeuge und als Vertreter der Markgräfin bei innerfamiliären Erbregelungen
mit. Rudolf Viztum selber übergab Markgraf Rudolf III. 1399 einen einträglichen
Zins, den der Markgraf während langer Jahre beziehen konnte. Günter Marschalk
dagegen hatte bereits 1401 anlässlich eines Streites zweier markgräflicher Gemeinden
als Schiedsrichter mitgewirkt11. - Die Familie des dritten Schiedsrichters dürfte
aus Laufen südlich Basel in die Stadt am Rheinknie zugezogen sein. Konrad v. Laufen
selbst ist als sehr reicher Bürgerlicher unter die Achtburger aufgestiegen und
Ratsherr geworden. Er konnte sogar das Amt des Oberstzunftmeisters, des Vorsitzenden
der Zunftmeister, ausüben. Auch Konrad verfügte über ein markgräfliches Lehen
. Darüber hinaus gab er dem Markgrafen ein Darlehen von 1600 Gulden, wofür
er in Lörrach 100 Gulden Jahreszins beziehen konnte12. Alle drei der vorgesehenen
Schiedsrichter verfügten außerdem über ländliche Adelsherrschaften.

Welche genauen Beziehungen von Jakob Ziboll zu den drei Herren bestanden,
die über seine Klage urteilen sollten, kann vielleicht anhand der reichen Basler
Quellen noch aufgeklärt werden. Ständisch und im wirtschaftlichen Erfolg stand
Ziboll Konrad v. Laufen nahe. Auf jeden Fall konnte sich Jakob Ziboll auf sein ungeheures
, bislang ungetrübtes Ansehen in Basel stützen. Die ausgewählten Schiedsrichter
aber müssen als sehr respektables Gremium gelten. Ein Obmann wird unter
den Dreien übrigens nicht genannt.

Das Schiedsverfahren

Ihre Arbeit nahmen die Schiedsleute auf, indem sie beide Parteien ausgiebig zu
Wort kommen ließen. Dann befragten die vereinbarten Richter unter Eid die von beiden
Seiten gestellten Zeugen, die sämtlich aus den Gebieten von Zell und Hausen
stammten und dort lebten. Bei der Betrachtung der schriftlich festgehaltenen Aussagen
ergab sich nun ein deutliches Hemmnis: Beide Parteien stellten gleich viele Zeugen
, nämlich zwölf. Damit schienen den drei Beauftragten aus Basel beide Ansichten
in germanischer Rechtstradition zunächst gleich gut bezeugt zu sein. Ursprünglich
galt jeder zugelassene Zeuge als ehrenhaft und seine Aussage als gleich wertvoll. Die
Streitenden bemühten sich in alter Zeit, Zeugen in Gruppen zu sieben Personen beizubringen
. Wenn sich nun gleich viele Zeugen gegenüberstanden, bzw. wenn eine
Partei die andere nicht „übersiebnern" konnte, war guter Rat teuer. Rat suchten die
Schiedsleute von 1406 dann bei vielen weisen Männern aus allen Ständen. Außerdem
begannen die Richter, die Zeugenaussagen zu prüfen und zu gewichten.

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