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Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
77.2015, Heft 1.2015
Seite: 47
(PDF, 39 MB)
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urteilen wollten. Damit gaben sie zu verstehen, dass sie die Handhabung des Zeller
Hochgerichtes für die schweren Vergehen sowieso beanspruchten, die in der
Herrschaft Zell verübt wurden. Dem Inhaber des Meiertumes, sei es aufgrund einer
Belehnung oder sei es auf Grund einer Verpfändung, stand das von Rechts wegen
jedoch nicht zu. Man könnte aber als Vertreter aufgetreten sein. Wer kann
dann der eigentliche Kastvogt gewesen sein?

Der unbekannte Rechteinhaber konnte sich weder auf eine Orts- noch eine Bezirksherrschaft
gründen, die Schutzaufgabe und der Blutbann gegenüber einem
Reichsstift erforderten eine Leihe vom Reich. Die Vogtei über das Reichsstift Säckingen
hatte Kaiser Friedrich I. Barbarossa an die Grafen v. Habsburg verliehen.
Die Habsburger hatten sich dann allerdings in den 30er Jahren des 13. Jahrhunderts
in zwei Linien geteilt, die ältere Linie der späteren Herzöge v. Österreich und
die jüngere Linie der Grafen von Habsburg-Laufenburg. Die Teilung in zwei Linien
dürfte auch für die Schutzvogtei über das Stift Säckingen Bedeutung erlangt
haben. Jedenfalls schreibt das Habsburgische Urbar aus den Jahren 1303 bis 1307
der älteren habsburgischen Linie die Kastvogtei über eine Reihe von Säckinger
Dinghöfen zu, deren Meier die Herren v. Wieladingen waren. Säckinger Dinghöfe,
deren Meier die Herren von Stein waren, erwähnt das Urbar mit einer Ausnahme
gar nicht - in diesem Fall ist aber ein Anspruch auf die Vogtei seitens der älteren
Linie als unbegründet bezeichnet14. Von diesem Zustand aus spricht viel dafür,
dass die Säckinger Dinghöfe der Herren von Stein unter die Vogtei der Grafen v.
Habsburg-Laufenburg gekommen waren.

Sollte das auch für den Dinghof Zell zutreffen, ließe sich vieles einfach erklären.
Während die Dinghöfe der Herren v. Stein in der Mitte des 14. Jahrhunderts an
ihre Erben, die Herren v. Schönau, übergingen und während die Herren v. Schönau
Ende des 14. Jahrhunderts in eine schwere Krise gerieten, befanden sich die Grafen
v. Habsburg-Laufenburg in einem zunehmenden Niedergang. Gut möglich,
dass sie schließlich mit Jakob Ziboll eine Absprache über ihre Vertretung im
Hochgericht trafen. 1408 ist der letzte Graf v. Habsburg-Laufenburg gestorben.
Ein Landvogt der österreichischen Linie besetzte 1409 bis 1411 während eines
Krieges mit Basel vorübergehend die Herrschaft Zell15. Doch dann verfiel das
Haus Österreich in eine jahrzehntelange Schwächeperiode. In der entstehenden
Lücke setzten die Zeller Herrschaftsinhaber die Bestrebungen Jakob Zibolls fort.
Im Zeller Dinghofrecht von 1472 wird das Amt des Kastvogts nur noch einmal erwähnt
, mehrfach jedoch wird das Hochgericht dem Herren des Tals, dem jeweiligen
Meier und Herrschaftsinhaber, zugesprochen16.

Zusammenfassung

Über den Totschlag kann man keine Klarheit gewinnen, da vor allem Motiv und
Hergang nicht mitgeteilt werden. Das Hausener Urteil bleibt schemenhaft, doch sind
die Täter offenbar nicht hingerichtet worden, sondern es dürfte ihnen eine Strafe auf-

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