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Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
77.2015, Heft 1.2015
Seite: 97
(PDF, 39 MB)
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winn, erregte er damit den Neid des Herrn. Verlor er dabei, geriet er mit seiner Familie
in Not. Deshalb lehnte er zunächst ab, ging jedoch auf Drängen des Barons
schließlich darauf ein und schloss mit ihm am 22. Dezember 1733 in dessen
Wohnort Saasenheim im Elsass den Pachtvertrag auf sechs Jahre, bis 1739, ab.
Doch schon zwei Jahre später kündigte der Baron den Vertrag und übertrug die
Pacht einem Basler Bürger auf 12 Jahre: Wider Erwarten hatte Weber Gewinn gemacht
.

Franz Ignaz Ludwig von Schönau, der wegen seines äußerst großzügigen Lebenswandels
in ständigen Geldnöten war, nahm mit wachsender Eifersucht wahr,
wie sein Amtmann zu Reichtum gelangte. Er, der von Weber fortwährend Gelder
forderte, die Weber aus seinem Dienst als Amtmann zustanden, rechnete ihm vor,
zu seinen eigenen Gunsten gewirtschaftet zu haben.

Im Frühjahr 1737 erschien Franz Ignaz Ludwig von Schönau in Zell, angeblich
um nach der Wiederkehr des Friedens allen Untertanen seine Hilfe angedeihen zu
lassen und „die liebe Justiz zu administrieren". Als Erstes forderte er von Weber
Gelder zurück. Weber konnte unter Berufung auf Rechtsgelehrte geltend machen,
dass ihm diese Gelder rechtmäßig gehörten. Doch um sein Amt nicht zu gefährden
, erklärte sich Weber zu deren Rückzahlung bereit. Dabei erwartete er, dass der
Baron sich mit der Hälfte begnügen würde. Zudem trat Weber alle Frevel, die
während der Pachtzeit begangen wurden, jedoch nicht abgestraft waren, ohne weiteres
ab.

Am Tag darauf kam vor dem Ortsgericht ein Fall zur Verhandlung, der aufzeigt,
wie die Dinge in Zell bereits standen: Fridolin Weber klagte wegen Verleumdung
gegen den Bürger Mathias Hägin. Dieser hatte beim Baron und in der gesamten
Bevölkerung das Gerücht gestreut, Weber habe seinen Herrn, den Baron, hintergangen
und betrogen. Hägin hingegen war von Weber zuvor des Betrugs beim
Ausmessen von Salz3 überführt worden. Nun gab er vor, „alles von anderen Leuten
gehört und sich verpflichtet gefühlt zu haben, dem Baron Meldung zu machen
". Er bedauere jedoch, dem Amtmann Unrecht getan zu haben, und bitte um
Gnade. Aus einer genauen Prüfung der Amtsrechnungen und verschiedener Protokolle
ging Fridolin Weber gerechtfertigt hervor. Hägin wurde als Verleumder zu
öffentlichem Widerruf und 150 Gulden Strafe verurteilt.

Dennoch erschien am Abend des 25. Februar 1738 der Baron mit dem neuen
Pächter in Zell, zitierte Fridolin Weber in die „Krone", beschuldigte ihn der Aufhetzung
und entließ ihn aus seinem Dienst mit der Auflage, ihm schon am folgenden
Tag auf dem Bergwerk in Hausen Rechnung zu stellen und das Amtshaus zu
verlassen. Webers Entgegnung, die Beschuldigung sei nichtig, fand jedoch kein
Gehör mehr. Am anderen Tag schlug Weber die gerichtliche Austragung des Falles
vor und forderte Schadensersatz; er wolle entweder die Amtei oder die Pacht. Dies
jedoch hielt den Baron nicht davon ab, tags darauf der ganzen Bürgerschaft den
neuen Pächter vorzustellen und Weber erneut das Vertrauen zu kündigen. Bis
Pfingsten solle er Rechnung stellen und das Amtshaus räumen. Weber wendete
sich umgehend an den Richter. Der Baron jedoch wiederholte die Kündigung auch

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