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Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
77.2015, Heft 1.2015
Seite: 98
(PDF, 39 MB)
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noch schriftlich. Somit standen sich Erzieher und Zögling von einst nun als erbitterte
Prozessgegner und persönliche Feinde gegenüber.

Fridolin Weber nahm sich sofort einen Anwalt und reichte im April 1738 bei der
Priminstanz des Vereinigten Breisgauischen Prälaten- und Ritterstandes in Freiburg
eine ausführliche Klageschrift gegen seinen Herrn ein. Denn wer werde ihm künftig
ein Stück Brot für sich und die Seinen zu verdienen geben, wenn man ihn so
plötzlich gegen alle Abmachungen als einen „Malversanten", einen Unredlichen,
vom Amt verstoße? Er forderte, dass der Baron durch Anordnung gezwungen werde
, die Pacht vertragsgemäß bis 1739 zu verlängern. Für den gekündigten Dienst
sowie für Schaden und Unrecht sei eine Entschädigung von 2000 Gulden gerechtfertigt
.

Franz Ignaz Ludwig von Schönau stellte den Sachverhalt so hin, als sei Weber,
der doch in seiner Jugend in das Schönauische Haus aufgenommen und darauf mit
der Amtei Zell betraut wurde, der undankbarste Mensch der Welt. Den Erlass vom
13. August 1725 habe Weber von ihm, dem damals Minderjährigen, erschlichen.
Die darin gegebene Zusicherung sei durch Webers Pflichtvergessenheit aufgehoben
. Wie könne er so unverschämt sein, auch noch Schadensersatz zu fordern! Es
müsse sich zeigen, aus was für Federn Weber die Flügel gewachsen seien, dass er
gleich einem Pfauen daherfliege und seine treuen Dienste rühme wie die Pharisäer
ihre Heiligkeit, während er doch schändlichen Betrug versucht habe.

Die Gereiztheit des Barons hatte noch einen besonderen, persönlichen Grund:
Nach einer Abmachung zwischen ihm und seinem Schwager Johann Franz Joseph
Otto von Schönau-Öschgen vom August 1733 sollte beim Verkauf von Erbgütern
jedem Teil für sich und seine Erben das Vorkaufs- oder Zugsrecht4 vorbehalten
sein. Nun musste im Frühjahr 1738 der Baron von Schönau-Öschgen die zwei
überschuldeten Meierhöfe in Zell, die ihm durch seine Frau zugefallen waren, verkaufen
. Zuvor trug er sie gemäß Abmachung seinem Schwager zu 20 000 Gulden
an. Franz Ignaz Ludwig von Schönau war jedoch nicht in der Lage, die Höfe zu
kaufen. Daher erklärte er sich mit dem Verkauf einverstanden, wollte jedoch sein
Zugsrecht dennoch gewahrt wissen. Diesen Bescheid fasste man auf der Gegenseite
als Verzicht auf und bereitete die Versteigerung vor. Da niemand imstande war,
einen der Höfe im Ganzen zu kaufen, sollte Stück für Stück versteigert werden,
was zugleich einen höheren Erlös versprach. Ein gefügiges Werkzeug fand man
nun in Fridolin Weber. Er kannte die Baronin Maria Anna Katharina von Schönau-
Öschgen seit Kindheit. Ihr wird er es zu verdanken gehabt haben, dass er nun, da
ihr Bruder in Zell ihn entlassen hatte, in die Dienste des Barons von Schönau-
Öschgen übertreten konnte. Seine hohe Gönnerin erwirkte zunächst auch, dass er
wegen der Versteigerung anstatt bis Pfingsten nun bis Johanni in Zell verbleiben
konnte. Dann hieß sie ihn jedoch, unter Umgehung ihres Bruders, die Versteigerung
vorzunehmen. Dies weil Franz Ignaz Ludwig von Schönau vor der Versteigerung
seinen Vorbehalt bekanntgegeben haben wollte, was die Kauflust bei den Interessenten
gehemmt hätte. Zwischen zwei Stühlen folgte Fridolin Weber nun seiner
neuen Herrin und erzielte einen guten Erfolg. Versteigert wurden sogar die

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