Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 4688,fm
Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
77.2015, Heft 1.2015
Seite: 102
(PDF, 39 MB)
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-2015-01/0104
Am 1. April 1758 starb die Frau des Barons von Schönau, Maria Anna Franziska
geborene von Pfirt. Ihr Vermögen war durch die Misswirtschaft ihres Mannes verbraucht
. Selbst dem Amtmann von Pfirt hatte dieser eine goldene Tabaksdose und
eine goldene Sackuhr mit Kette verpfändet, und dem Stadtschreiber von Burkheim
einen Teil seiner Silbersachen. Zum Entsetzen seiner Kinder, deren Erbe er auch
noch verschmälerte, verheiratete er sich in zweiter Ehe mit einer Gräfin von Walcourt
und Rochefort. Durch einen Einbruch in sein Freiburger Palais verlor er zudem
rund 4000 Gulden an Kleidern, Wäsche und kostbarem Schmuck.

Währenddessen arbeitete man in Zell daran, Fridolin Webers Position noch mehr
zu schwächen: Anders als sein Vorgänger hatte der Jagdpächter Sebastian Asal beim
Amtmann Weber gewissenhaft alle Waldfrevel angezeigt. Weil Weber die Frevel als
Teil seines Gehaltes zustanden, konnte ihm dies nur recht sein. Die Bestraften beschwerten
sich beim Vogt Montfort. Als Webers „geschworener Feind" drängte dieser
bei ihm „aus patriotischem Mitleid" mit seinen Mitbürgern auf Absetzung des
Jagdpächters. Weber lehnte ab. Montfort gelang es, hinter seinem Rücken die Jagd
zu einem äußerst niedrigen Pachtzins zu erhalten. Pflichtgemäß ließ Weber den Baron
wissen, dass die Pacht durch Asal um das Doppelte hätte erhöht werden können,
doch Montfort war es bereits gelungen, den Baron auf seine Seite zu ziehen.

Der Jagdpächter Asal nannte daraufhin im Wirtshaus Montfort einen Schelm,
worauf Montfort bei Weber gegen Asal klagte und dessen Ausweisung aus Zell
verlangte. Den Amtmann Weber beschuldigte er der Parteilichkeit. Weber erwirkte
beim Baron, dass die Untersuchung und Entscheidung dieses Falls einem Agenten
übertragen wurde. Laut Baron sollte Weber diesem mit Rat und Tat an die Hand
gehen. Der Agent jedoch fällte schon nach wenigen Tagen sein Urteil, ohne Weber
hinzugezogen zu haben: Asal solle dem Vogt öffentlich Widerruf leisten und bis
auf Weiteres in Arrest gesperrt werden. Da sich Asal, dessen Zeugen nicht gehört
worden waren, nicht fügte, wurde er auf herrschaftlichen Befehl gefesselt und mit
zusammengeschraubten Daumen nach Freiburg abgeführt, wo er mitgeteilt bekam,
dass er auf drei Jahre zum Kriegsdienst verurteilt sei. Dabei gab Montfort Brenzinger
den „christlichen Rat", im Urteil die Zeit nicht wörtlich auszuschreiben, sondern
einen runden Dreier einzutragen, damit daraus, nachdem der Baron unterzeichnet
habe, leicht ein Sechser gemacht werden könne.

Weber ließ zu, dass seine Frau As als Familie Geld vorstreckte, um Asal freizukaufen
. So wurde aus dem persönlichen Streit zwischen Montfort und Asal mit der
Zeit eine Angelegenheit der Herrschaft, aus einem Prozess wurden zwei Prozesse;
Grund genug, dies den Amtmann Weber büßen zu lassen. Als Mitwisser peinlicher
Dinge und infolge von Angebereien und Intrigen, die ihm der Baron nachsagte,
war er diesem ohnehin schon seit längerer Zeit lästig geworden. So enthob er ihn
kurzerhand mit Schreiben vom 30. Juli 1763 seines Amtes mit der Begründung, er
habe seine Herrschaft hintergangen und betrogen und treulos und pflichtvergessen
gehandelt. Innerhalb sechs Wochen habe er Zell und die Herrschaft zu verlassen,
sonst laufe er Gefahr, dass seine „saubere Aufführung" der ganzen Welt bekannt
würde. Weber werde daher gut tun, diese Sache in der Stille bewenden zu lassen

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