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Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
77.2015, Heft 1.2015
Seite: 125
(PDF, 39 MB)
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-2015-01/0127
Kloster ein Achtel (wörtlich: die Hälfte eines Viertels), das bereits sein Vater besessen
hatte, und den dritten Teil eines Viertels (also ein Zwölftel), den er erworben
hatte. Insgesamt schenkte er dem Kloster also fünf Vierundzwanzigstel des ursprünglichen
Gesamtbesitzes der Erbengemeinschaft. Unklar bleibt dabei, ob Wal-
chos Vater ein Viertel besessen und die Hälfte davon an Walcho vererbt hatte, oder
ob Walchos Vater auch schon nur ein Achtel besaß.3 Aus dem gleichen Grund ist
nicht ganz klar, ob Walcho ein Viertel eingetauscht hatte oder ein Zwölftel. Möglich
wären auch hier die Lesarten, dass Walcho ein Drittel dessen, was er erworben
hatte, schenkte, oder dass er ein Drittel eines Viertels erworben hatte und dieses
schenkte. Während mir die Frage nach dem ursprünglichen Besitz von Walchos
Vater nicht lösbar ist, gibt es für die zweite Frage gute Anhaltspunkte: In einer
Schenkungsurkunde Walchos4 macht dieser deutlich klar, dass er, mit einer expliziten
Ausnahme, seinen gesamten Besitz schenkte. Falls er also ein ganzes Viertel
gekauft gehabt hätte, so hätte er dieses wohl verschenkt; da er außer dem ererbten
Anteil nur ein Zwölftel verschenkte, hatte er im Umkehrschluss wohl auch nur
dieses Zwölftel käuflich erworben.5 Unabhängig davon können wir definitiv festhalten
: Wernher von Waldeck besaß ein Viertel des Schönauer Tales, sein Neffe
Walcho verschenkte 1113 fünf Vierundzwanzigstel an das Kloster St. Blasien.

Ebenfalls wenige Probleme bereitet die zweite Schenkung, jene von Burkhard
und Eberhard von Eichstetten 1113. Burkhard und Eberhard tätigten ihre Schenkung
nach dem Tod ihres Vaters, und man wird wohl kaum mit der Annahme fehlgehen
, dass es sich bei diesem Vater um Eberhard von Eichstetten aus der ursprünglichen
Erbengemeinschaft handelte. Wie auch Walcho hatten Burkhard und
Eberhard ihre ererbten Ansprüche vergrößert: Sie schenkten dem Kloster nun nicht
nur das von ihrem Vater geerbte Viertel, sondern auch ein Achtel, das sie von Adil-
goz von Wehr eingetauscht hatten. Insgesamt schenkten die beiden Brüder also
drei Achtel des gesamten Gebietes. Unklar bleibt hier jedoch, was genau die beiden
Eichstetter Herren von Adilgoz von Wehr eingetauscht hatten. Die Urkunde
bezeichnet ihre Schenkung als „cum dimidia parte quarte partis, quam ab Adilgozo
de Werra concambio acquisierant". Möglich wäre deswegen für mich sowohl die
Lesart, dass sie von Adilgoz die Hälfte eines Viertels (ein Achtel) erhalten hatten
und diese verschenkten, oder dass sie von Adilgoz ein ganzes Viertel eingetauscht
hatten, aber nur die Hälfte davon verschenkten. Beides erscheint mir im Bereich
des Möglichen, und die hier resultierende Unklarheit ist eines der ersten Probleme
bei der Auslegung und „Zusammenrechnung" der urkundlichen Rechtsgeschäfte.
Trotzdem ist diese Rechnung noch recht klar: Am Ende des Jahres 1113 besaß das
Kloster St. Blasien drei Achtel und fünf Vierundzwanzigstel, also insgesamt 14
Vierundzwanzigstel und damit schon mehr als die Hälfte des Gebietes um Schönau
. Sechs Vierundzwanzigstel (ein Viertel) stammen von dem ursprünglich den
Eichstettern zugehörigen Teil der Erbengemeinschaft, je drei Vierundzwanzigstel
stammen von den Teilen von Wernher und Adilgoz, und bei zwei Vierundzwanzigstel
ist der Ursprung nicht klar, da wir zwar erfahren, dass Walcho von Waldeck
es erworben hatte, aber nicht von wem.

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