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Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
77.2015, Heft 1.2015
Seite: 127
(PDF, 39 MB)
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Schreibung weiterer Gebiete bei Künaberg und ober- und unterhalb des „Habisba-
ches", die teilweise auf Walcho von Waldeck, teilweise auf Eberhard und Burkhard
von Eichstetten zurückzuführen sind und die teilweise als „halbes Zwölftel",
teilweise aber unbestimmt einfach nur als „Teil" bezeichnet werden. („Apud Kin-
naberc traditione Walichonis dimidiam partem et in alia dimidia parte dimidiam
partem duodecime partis sanctus Blasius tenet. Illa etiam pars, quam Eberhardus
et Burkhardus de Eistat tradiderunt")

Dadurch ergeben sich neue Fragen. Einerseits ist davon die Rede, dass St. Blasien
insgesamt achteinhalb Zwölftel (oder 17 Vierundzwanzigstel) besaß.8 Andererseits
werden danach neue Gebiete genannt, der „halbe Teil" Walchos und ein halbes
Zwölftel. Diese merkwürdige Formulierung hat in der Forschung zu mehreren
verschiedenen Auslegungen geführt. Feger9 bezeichnet den Besitz als „8 Vi Zwölftel
, dazu Vi Teil bei Kinnaberg und ein weiteres Teilstück, endlich einen Teil zwischen
dem inneren und dem äußeren Hapisbach" und kommt insgesamt auf 7 Achtel
. Schlageter10 spricht von 8 Vi Zwölfteln, Ott11 von 9 Vi Zwölfteln.

Die Interpretation dieser „Bilanz" scheint mir für die Klärung der zuvor aufgetretenen
Unklarheiten bedeutend zu sein, denn wie groß auch immer der sanktbla-
sische Gesamtbesitz war, er muss am Ende die Summe der drei oder vier genannten
Schenkungen sein. Wenn wir wissen wollen, wie groß die einzelnen uns bisher
noch unbekannten Schenkungen waren, ist der Gesamtbesitz deswegen eine wichtige
Rechengröße. Mir erscheint dabei die Auslegung, dass das Kloster 8 Vi Zwölftel
hatte, als naheliegender. Dafür spricht zum einen, dass die entsprechende Aussage
klar und eindeutig getroffen und mit einem Punkt vom folgenden Text abgegrenzt
wird. Die darauf folgend aufgezählten Gebiete (ein halber Teil und ein halbes
Zwölftel bei Künaberg und ein auf Eberhard und Burkhard zurückgehender
Teil unterhalb des Habisbaches) scheinen mir eher eine Lagebeschreibung des Besitzes
zu sein, und sie werden danach noch weiter charakterisiert, es handelt sich
nämlich um die Gebiete, deretwegen es zwischen St. Blasien und der Pfarrkirche
in Tegernau zu Rechtsstreitigkeiten gekommen war, die in der Urkunde auch erwähnt
werden.12 Verstärkt wird dieser Eindruck noch dadurch, dass die Schilderung
des Rechtsstreites direkt auf die davor genannten Gebiete Bezug nimmt („De
predictorum igitur decimis"). Die weiter genannten Teile werden also genannt, um
den Gegenstand des Rechtsstreites mit Tegernau zu spezifizieren, nicht, um noch
weiteren Besitz darzulegen, dieser wurde bereits mit den 8 Vi Zwölfteln komplett
abgehandelt.

Falls St. Blasien 8 Vi Zwölftel besaß, können wir die noch unbestimmten
Schenkungen von 1122 (so es eine war) und 1156 weiter eingrenzen: Walcho von
Waldeck schenkte 1113 fünf Vierundzwanzigstel, Burkhard und Eberhard von
Eichstetten im gleichen Jahr neun, insgesamt hatte das Kloster dadurch also bereits
14 Vierundzwanzigstel erhalten. Der Gesamtbesitz von 8 Vi Zwölftel ergibt
17 Vierundzwanzigstel, sodass für die beiden Schenkungen noch drei Vierundzwanzigstel
oder genau ein Achtel bleiben. Wie aber teilt sich dieses Achtel auf
die beiden Schenkungen auf? Falls wir der Auslegung folgen, dass Burkhard und

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