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Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
77.2015, Heft 1.2015
Seite: 128
(PDF, 39 MB)
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-2015-01/0130
Eberhard von Eichstetten das gesamte Viertel von Adilgoz von Wehr erworben
hatten, aber nur die Hälfte davon verschenkten und das verbliebene Achtel an die
Söhne Eberhard, Egino und Heinrich vermachten, könnte ihre Schenkung 1122
genau dieses verbleibende Achtel umfasst haben. Problematisch hier ist aber, dass
die Schenkung Heinrichs von Wehr ebenfalls deutlich, wenn auch etwas unklar
mit „eineinhalb Gebieten" bezeichnet wird. Wenn Eberhard, Egino und Heinrich
bereits das verbleibende Achtel geschenkt haben, was waren dann die eineinhalb
Gebiete des Heinrich von Wehr? Die Urkunde macht an keiner Stelle nähere Angaben
darüber, wie sich ein , Territorium" Heinrichs größenmäßig zum ursprünglichen
Ganzen verhielt. Naheliegend wäre die Vermutung, dass es sich dabei um
ein Zwölftel handelt, denn dies war offenbar die Maßeinheit, in der der Schreiber
der Urkunde am Ende dachte und in der er den Gesamtbesitz des Klosters darstellte
. Falls dem so wäre, würden wir Heinrichs Besitz also mit eineinhalb
Zwölfteln ansehen können. Dies entspräche wieder genau einem Achtel, und in
diesem Falle bliebe kein Raum mehr für die Schenkung der drei Eichstetten-Brüder
. Dies scheint unglücklich und würde möglicherweise für einen irgendwo bestehenden
Rechenfehler sprechen, wenn es nicht noch weitere starke Belege für
ein Achtel als fehlende Größe gebe: Heinrich von Wehr und Wildenstein war
wahrscheinlich der Erbe des Adilgoz von Wehr. Adilgoz kann aber nur noch
höchstens ein Achtel besessen haben, da er ja entweder sein ganzes Viertel oder
die Hälfte davon an Burkhard und Eberhard verkauft hatte. Wenn also Heinrich
ein Achtel hatte, würde dies genau dem fehlenden Betrag von Adilgoz' Anteil entsprechen
. Dasselbe gilt auch für die drei Eichstetten-Brüder: Wenn sie noch ein
Achtel zu verschenken hatten, dann stammte es aus dem von ihrem Vater und Onkel
erworbenen Adilgoz-Anteil. Das fehlende Achtel im Besitz St. Blasiens entspricht
also größenmäßig genau dem Teil des Adilgoz-Anteiles, über den wir
nicht genau Bescheid wissen.13 Problematisch bleibt jedoch, dass dieses Achtel
natürlich nur einmal verschenkt werden konnte: Entweder Adilgoz hatte es an
Eberhard und Burkhard verkauft und deren Nachkommen schenkten es, oder
Adilgoz vererbte es an Heinrich von Wehr-Wildenstein, der es dann seinerseits
verschenkte. Wie bereits erwähnt, gibt es jedoch Anzeichen, dass es sich bei der
Schenkung der drei Eichstetter Brüder nicht um eine eigentliche Schenkung, sondern
um eine nochmalige Bestätigung einer bereits getätigten Schenkung handelt:
Zum einen ist der Text in Bezug auf den Umfang der Schenkung von allen 4 Vorgängen
am unklarsten gehalten, zum anderen bezieht er sich explizit auf die vorherige
Schenkung Burkhards und Eberhards.14

Eine - ausdrücklich als Hypothese in den Raum zu stellende - Antwort auf die
Fragen 2-4 wäre demnach, dass Adilgoz lediglich ein Achtel verkaufte und ein
weiteres Achtel an Heinrich vererbte, der dieses dann verschenkte. Die drei Eichstetten
-Brüder hätten dann keine Schenkung im eigentlichen Sinne getätigt, sondern
die ihres Vaters und Onkels bestätigt. Diese Hypothese ist zugegebenermaßen
nicht perfekt. Sie ist jedoch eine der wenigen Hypothesen, die die erzählten Vorgänge
mit der Bruchrechnung in Einklang bringen kann.

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