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Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
77.2015, Heft 1.2015
Seite: 130
(PDF, 39 MB)
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de, der bisher nicht berücksichtigt wurde. Dieses kleine Teilstück könnte, wie bereits
von Schlageter vermutet18, die Grundlage der kleineren Besitzungen des
Münstertaler Klosters St. Trudpert im Oberen Wiesental bilden. Die Größe dieses
Besitzes - Feger19 spricht von geringem Streubesitz - würde auf jeden Fall gut zu
dem noch zu verteilenden Vierundzwanzigstel passen.

Anmerkungen

1 Johann Wilhelm Braun (Bearb.): Urkundenbuch des Klosters Sankt Blasien im Schwarzwald. Von
den Anfängen bis zum Jahr 1299, Teil 1, Veröffentlichungen der Kommission für geschichtliche
Landeskunde in Baden-Württemberg, Reihe A, Band 23, Kohlhammer, Stuttgart 2003, Urkunde
Nr. 215

2 Stephan E. Maurer: Die Herren von Waldeck, Das Markgräflerland 2013, S. 121-138, hier S. 131ff.;
Otto Feger, Zur älteren Siedlungsgeschichte des hinteren Wiesentales, ZGO 99, S. 353-405, hier
S. 379

3 Für die sich daraus ergebenden genealogischen Überlegungen zu den Herren von Waldeck, siehe
Maurer, a.a.O., S. 126-131

4 UB St. Blasien, Nr. 95

5 Dieses Argument fußt natürlich darauf, dass Walchos Schenkung im UB St. Blasien Nr. 95 auch
für die Schönauer Schenkung einschlägig ist. Johann Wilhelm Braun, der Bearbeiter des Urkun-
denbuchs, hat dies verneint und die Schönauer Schenkung als eigene Nummer 96 mit verschollener
Urkunde aufgenommen. Da Walcho aber in der erhaltenen Urkunde sehr deutlich herausstellt,
dass er seinen gesamten Besitz schenkte, scheint mir eine zweite Schenkung unwahrscheinlich,
weil überflüssig. Siehe auch Maurer, a.a.O., S. 122 und Anm. 5

6 So auch die Interpretation von Thomas Steffens: Eichstetten und seine Herren vor 1200. In: Thomas
Steffens (Hrsg): Eichstetten - Die Geschichte eines Dorfes, Band I, Eichstetten 1996, S. 89-106, hier
S. 103

7 Feger, a.a.O., S. 376 und S. 381, Anm. 139

8 An dieser Stelle sollte auch erwähnt werden, dass der Urkundentext hier nicht so eindeutig ist wie
man es sich wünschen würde, da bei „ de duodecim partibus octo partes et dimidiam partem none
partis" unklar ist, ob sich der halbe Teil des neunten Teils auf den halben Teil eines neunten Zwölftel
(also „von zwölf Teilen acht Teile und die Hälfte eines neunten Teiles", 8 Vi Zwölftel) bezieht,
oder ob damit als neue Rechengröße der „neunte Teil", das Neuntel eingeführt werden soll (also
„von zwölf Teilen acht Teile und die Hälfte eines Neuntels" oder 8 Zwölftel plus ein Achtzehntel).
Der Urkundentext lässt in meinen Augen beide Auslegungen zu, doch scheint mir die erste plausibler
. Dies scheint mir auch mit der zitierten Literatur im Einklang zu sein: Feger, Ott und Schlageter
gehen alle von Zwölfteln, nicht Achtzehnteln als Basis aus, und zumindest Feger, vielleicht auch
Schlageter, gibt die strittige Passage explizit mit 8 Vi Zwölfteln wieder.

9 a.a.O., S. 372

10 Albrecht Schlageter: Besiedlungsgeschichte im Umfeld des Belchen. Mit Anhang: Der Nonnen-
mattweiher. In: LfU (Hrsg): Der Belchen. Geschichtlich-naturkundliche Monographie des schönsten
Schwarzwaldberges, Natur- und Landschaftsschutzgebiete Baden-Württemberg 13, Karlsruhe
1989, S. 87-125, hier S. 97

11 Hugo Ott: Studien zur Geschichte des Klosters St. Blasien im hohen und späten Mittelalter, Stuttgart
1963, S. 87, Anm. 43

12 in der Sache UB St. Blasien, Nr. 101

13 Für das bisher nicht erwähnte Viertel Seligers von Grenchen siehe weiter unten.

14 Oder ist doch der Besitz des Klosters mit 8 V2 Zwölfteln falsch angesetzt? Das Problem ist, dass
beispielsweise Fegers Rechnung von sieben Achteln ebenfalls nicht vollends aufgeht: Sieben Achtel
sind 21/24; 14/24 sind in den ersten beiden Schenkungen verbrieft, was 7/24 für die beiden ver-

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