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Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
77.2015, Heft 1.2015
Seite: 131
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bleibenden Schenkungen übrig lässt. Falls die drei Eichstetter Brüder dann ein Achtel verschenkten
, würden 4 Vierundzwanzigstel für Heinrich bleiben - wieso aber sollten „eineinhalb Gebiete" 4
Vierundzwanzigstel sein? Und woher würden diese 4 kommen? Ähnlich verhält es sich mit den
von Ott errechneten 9 Vi Zwölfteln oder 19/24: Dann blieben 5/24 für die Schenkungen der drei
Eichstetter Herren und Heinrichs von Wehr. Falls die Eichstetter ein Achtel verschenkt hätten, wären
dies 3/24, es würden 2/24 oder 1/12 für Heinrich bleiben - wieso sollte das aber „eineinhalb
Gebiete" darstellen?

15 UB St. Blasien, Nr. 411

16 Boris Bigott: Fröhnd (LÖ), in: Alfons Zettler/Thomas Zotz (Hrsg): Die Burgen im mittelalterlichen
Breisgau, Südlicher Teil, Halbband A-K, Ostfildern 2009, S. 203-208, hier S. 207. Ebenso Schla-
geter, a.a.O., S. 97. Feger, a.a.O., S. 382 sieht in den Künabergern Vasallen der Grencher, was aber
von Bigott abgelehnt wird, da sie bei der Schenkung an das Kloster keine Zustimmung eines Lehensgebers
einholen mussten.

17 UB St. Blasien, Nr. 95

18 a.a.O., S. 97 f. Schlageter bezeichnet das Stück als „ein Achtel abzüglich eines Dritteiis", also 2
Vierundzwanzigstel oder ein Zwölftel; dabei handelt es sich wahrscheinlich um ein Versehen, es
müsste richtig heißen: „ein Achtel abzüglich des Drittels eines Viertels", also ein Achtel abzüglich
eines Zwölftels und damit ein Vierundzwanzigstel.

19 a.a.O., S. 382

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