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Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
77.2015, Heft 1.2015
Seite: 185
(PDF, 39 MB)
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-2015-01/0187
Gewaltausbruchs von Grüner sei eine nazikritische Bemerkung des Opfers gewesen
, erinnert sich Jung, der Grüner als einen „durch und durch bösartigen Mann"
beschreibt.47)

Der Mord am Steinplatz

Wie kam es zu dem Mord am sogenannten Steinplatz in Bellingen? In dem Verfahren
gegen Robert Wagner, den Gauleiter von Baden und dem Elsass, und gegen
weitere sechs Angeklagte vor dem Militärtribunal in Strasbourg wurde auch der
Fall Hugo Grüner aufgerollt. Das Tribunal tagte vom 23. April bis zum 3. Mai
1946 und zeigte auf, was sich an jenem 7. Oktober 1944 am Rhein bei Rheinweiler
und Bellingen zugetragen hatte. Danach waren die damals namentlich unbekannten
vier britischen Flieger zu einer Landung gezwungen worden. In der Niederschrift
über dieses Verfahren heißt es: Die Flieger „waren von deutschen Pionieren
gefangen genommen und zum Rathaus gebracht worden. Die Polizeistation
in Schlingen [Schliengen] wurde über den Zwischenfall informiert und eine Polizeiabteilung
, angeführt von Polizeimeister Reiner, ging nach Rheinweiler, um die
Gefangenen in Gewahrsam zu nehmen. Als sie in Rheinweiler eintrafen, fanden
sie die ergriffenen Männer außerhalb des Rathauses, umringt von einer Menge
Menschen, von denen es hieß, sie seien >eher neugierig als feindlich< eingestellt
gewesen." Die Polizisten „waren mit der Tatsache konfrontiert, dass Grüner,
Kreisleiter von Thann und Lörrach, die Situation unter seine Kontrolle gebracht
hatte. Reiner hatte die Gefangenen zur Polizeiunterkunft bringen wollen, damit sie
von den militärisch Zuständigen hätten übernommen werden können. Grüner jedoch
hinderte ihn daran, so zu verfahren."48)

Im weiteren Verlauf bezog sich das Tribunal auf Aussagen, die Hugo Grüner in
der Voruntersuchung über den Tatverlauf gemacht hatte: „Grüner sagte den Gendarmen
, dass er unter dem Befehl Wagners stehe, jeden alliierten Flieger, der gefangen
genommen werde, zu erschießen. Daraufhin ordnete er den Abmarsch der Gefangenen
an, die hintereinander gehen sollten, jeder Gefangene begleitet von einem
Deutschen und die Gruppen mit einem Abstand von 50 Metern voneinander. Er war
dann dieser Prozession in seinem Auto gefolgt, hatte jeden Gefangenen einzeln ans
Rheinufer mitgenommen und diesen mit seiner Maschinenpistole, von der er berichtete
, dass er sie immer bei sich geführt habe, erschossen. Die Körper der ermordeten
Männer waren in den Fluss geworfen worden. Einen Teil seines Geständnisses
zog Grüner während seiner Vernehmung zurück und gab an, die Schüsse seien
tatsächlich von einer anderen Person abgegeben worden, aber selbst dabei räumte
er ein, er habe den Befehl zur Erschießung gegeben. Die Anklageschrift hielt daran
fest, dass die zweite von Grüner gelieferte Tatversion unwahr sei." Am Tag nach
der Tat habe Grüner versucht, den Polizeimeister zu überreden, gegenüber dem
Landrat einen falschen Bericht über das Vorkommnis am Rhein zu geben, wonach
nicht er, Grüner, sondern Fremde die Täter gewesen seien, so das Tribunal.49)

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