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Nithart von Wollbach und der Breckher von Schopfheim. Die drei anderen
kommen wohl aus der Herrschaft Badenweiler.

AMTMANN: Ja. Es sind Martin Lang, Jakob Scherer und Hans Schmidlin.

MARKGRAF ERNST: Danke. Ich sehe, dass aus allen meinen oberen Landen
Vertreter anwesend sind. Doch nun zur Sache. - Ich habe euch zusammenrufen
lassen, weil mir bekannt geworden ist, dass während des Winters auch hier bei
uns fremde Sendboten zur Gewalt gegen mich, eure rechtmäßige Obrigkeit,
aufgerufen haben. Ich weiß aber auch, dass bis jetzt niemand auf sie gehört hat.
Ihr besitzt ja auch viel mehr Rechte als die anderen Bauern.

CLAUS STUCKLY: Ja, Herr, wir haben größere Rechte als unsere Nachbarn im
Breisgau, auf dem Schwarzwald und im Elsass.

HANS HAMMERSTEIN: Aber seit der neuen Landesordnung von 1517 haben
wir immer mehr von ihnen verloren.

MARKGRAF ERNST: So, welche zum Beispiel?

HANS HAMMERSTEIN: Herr, nicht nur unsere Ausschüsse wurden in ihren
Rechten beschränkt, sondern auch den einzelnen Bauern wurden immer mehr
Rechte weggenommen. So hat man uns untersagt, Versammlungen abzuhalten
oder nach dem Gottesdienst vor der Kirche zusammenzustehen. Außerdem wurden
immer höhere Zinsen eingeführt. Und dann, Herr, die Jagden, die unsere
Felder verheeren und uns zu Treiberdiensten zwingen, bei denen wir uns sogar
selbst verköstigen müssen.

MARKGRAF ERNST: Die Jagd ist seit alters ein herrschaftliches Privileg.

MARTIN NEF: Doch nur die Hochwildjagd, Herr. Die Jagd auf das niedere Wild
war stets ein Vorrecht der Bauern.

MARTIN LANG: Und ist es vielleicht gerecht, dass wir mitten in der Ernte zum Frondienst
gezwungen werden und man uns, wenn wir uns weigern, in den Turm wirft?

MARKGRAF ERNST: Ich habe von deinem Fall gehört und dafür gesorgt, dass
sich so etwas nicht wiederholt.

HANS SCHMIDLIN: Auch sonst geschieht manches Unrecht, Herr, von dem Ihr
vielleicht nur selten etwas erfahrt. So erhebt der Amtsschreiber von Badenweiler
bei der Ausstellung von Briefen und Urkunden oft höhere Gebühren, als dies
nach der Landesordnung erlaubt ist.

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