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Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
78.2016, Heft 1.2016
Seite: 11
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-2016-01/0013
Abb. 2: 1756 erbautes erstes Lörracher
Rathaus, im Erdgeschoss befindet
sich die Kornkammer.
Foto aus: Waldemar Lutz - Bilder aus
Alt-Lörrach, Lörrach 1976, S. 32

zwei Kräfte auch baulich lange gegenüber: die Landvogtei als Verkörperung der
Macht des Landesherren, in der keinerlei Partizipation der Landesbewohner vorgesehen
war, und das Rathaus als Verkörperung des Anspruchs der Bürger auf kommunale
Selbstverwaltung mit beginnender Teilhabe. 1756 musste der neu ernannte
Bürgermeister schwören, dass er „Ihro Hochfürstl. Durchlt. [H.B: Hochfürstliche
Durchlaucht = Markgraf Carl Friedrich] gehorsam und gewärtig seyn"11 wolle. Er
war aber auch von der Gemeindeversammlung der Ortsbürger gewählt, was noch
einmal die beiden unterschiedlichen Kräfte deutlich macht.

7756 - 1832: Von der Commun- zur Gemeindeordnung

Lörrach gehörte mit seinen rund 1300 Bewohnern 1756 zu den typischen badischen
Kleinstädten, die kaum mehr als 1000 Einwohner hatten.12 Die tragende
Schicht war besitzend und lutherisch, es gab keinen eingesessenen Adel. Der Zustrom
von Arbeitern erfolgte erst später. Die Stadt war wohlhabend, die Zuständigkeit
überschaubar. Sie umfasste für den Gemeindevorstand und die wenigen Bediensteten
im wesentlichen die Verwaltung des Gemeindebesitzes. Dennoch konnte
Gemeinderat und Bürgermeister nur werden, wer sich das auch leisten konnte,
solange es dafür keinerlei Entschädigung gab. Das schränkte die Auswahl unter
den Ortsbürgern deutlich ein. In Lörrach waren es bis 1906 Wirte, Handwerks-

11


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