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Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
78.2016, Heft 1.2016
Seite: 12
(PDF, 39 MB)
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meister oder Kaufleute. Der Nachfolger von Roth, Johann Jakob Bögner, war zuvor
selbst Gemeinderat gewesen. Häufig waren es Angehörige alter Lörracher Geschlechter
oder man war in diese eingeheiratet. Bis 1832 blieben die Amtszeiten
auch auffallend kurz, zumeist nur drei Jahre. Daran änderte sich auch nichts, als
seit 1784 unter Bürgermeister Johannes Roser zum ersten Mal eine Vergütung gezahlt
werden konnte, wenn die Vermögenslage des Amtsinhabers es erforderte. Allerdings
bestand darauf anfangs kein Anspruch und wurde nur für „gute" Bürgermeister
von der vorgesetzten Behörde bewilligt.13 Die meisten Aufgaben wurden
aber vom Oberamt wahrgenommen. So auch die für Lörrach in die Zukunft weisende
Ansiedlungspolitik, die die Grundlagen für Lörrachs Aufstieg zur Industriestadt
im 19. Jahrhundert legte. Sie entsprach der merkantilistischen Wirtschaftspolitik
des Landesherrn. Die schon 1753 gegründete Küpfersehe Indiennedruckerei,
die spätere KBC, ist das beste Beispiel dafür. Mit Markgraf Karl Friedrich, dessen
Regierungszeit von 1746 bis 1811 außergewöhnlich lang dauerte, herrschte ein, so
sahen es viele, vorbildlicher Landesherr im Sinne eines aufgeklärten Absolutismus
. Vereinfacht kann man sagen, dass als Prinzip galt: Alles - oder zumindest
vieles - für das Volk, aber nichts durch das Volk, Reformen von oben, aber nicht
von unten.

Einzige Ausnahme blieben die Ansätze zur kommunalen Selbstverwaltung und
Partizipation in den Städten. Zudem gab es Bestrebungen, den Staat durch eine
aufgeklärte Bürokratie rational zu gestalten und die geltenden Prinzipien zu vereinheitlichen
. Dies war in der kleinen und zersplitterten Markgrafschaft Baden-
Durlach nicht einfach. Doch Reformen in der Justiz, dem Polizeiwesen und der
Bildung, die merkantilistische Förderung von Handel und Gewerbe und die Modernisierung
der Landwirtschaft im Sinne der Physiokraten, die Abschaffung der
Folter und der Leibeigenschaft schlagen positiv zu Buche. Auch die Neuordnung
der Kommunalverwaltung 1760, die „Commun-Ordnung oder Anweisung, nach
welcher sich bei der Verwalt- und Verrechnung derer Güter und Einkünfte, so denen
Dorfs-Gemeinden in den Markgräflich-Baden-Dürlachischen Landen zustehen
, geachtet werden solle", zeigt wichtige Reformansätze. „Diese Commun-Ordnung
befasste sich, wie ihr angeführter Titel andeutet, hauptsächlich mit der Verwaltung
des Gemeindevermögens. Sie gewinnt aber große Bedeutung durch den
Umstand, dass durch sie alle früheren, die Gemeinden betreffenden Verordnungen
außer Kraft gesetzt wurden, sofern sie nicht in diese Commun-Ordnung aufgenommen
oder darin als noch zu Recht bestehend angeführt waren."14 Darin ging es
für eine kommunale Verwaltung um fundamentale Grundlagen, ob und wie Akten
zu führen und archivieren sind, und um ein ordentliches Rechnungswesen.
Lörrach hatte gerade im ersten Punkt durchaus Nachholbedarf: Nicht noch einmal
sollte eine Stadtrechtsurkunde verloren gehen. Allerdings wurde in dieser „Commun
-Ordnung" die Kontrollfunktion der Oberämter, wie oben schon gesagt, gegenüber
den Kommunen gestärkt. Betrachtet man die Situation im Gebiet des heutigen
Deutschland, so gehörte die Markgrafschaft zu den am fortschrittlichsten
und liberalsten geführten Ländern. 1772 erfolgte die Wiedervereinigung der Mark-

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