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Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
78.2016, Heft 1.2016
Seite: 14
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Abb. 3: Jakob Rupp
Bürgermeister 1820-26
Bürgermeistergalerie Rathaus Lörrach
Maler: unbekannt
Foto: H. Bernnat

rogene Staatsgebilde notwendige Integrationsvoraussetzung zu sein schien. Von
vielen Menschen und in vielen Städten wurden die Eingriffe in diese alte Rechtssituation
aber als Verlust von Freiheit betrachtet. Der Zugewinn an Rechtssicherheit
und Rechtsgleichheit schien zu abstrakt, da er nur auf der gesamtstaatlichen Ebene
zu erkennen und vom konkreten Handeln der großherzoglichen Bürokratie abhängig
war. Paul Nolte schreibt dazu: „Die Kommunen wurden so zu einem demokratischen
Schutzraum gegen die bürokratische Modernisierung."17 Hieraus entstand
eine Form des badischen Liberalismus, die sehr stark lokal und regional geprägt
war.

Von diesem Staatswerdungsprozess waren auch die Kommunen betroffen. Allerdings
misslang der große Wurf und so gab es trotz des Organisationsedikts von
1809 in Baden immer noch unterschiedliche Rechtsverhältnisse auf Gemeindeebene
mit großen Unterschieden von Ort zu Ort. Auch fehlte ein einheitliches, gleiches
Bürgerrecht. Die Bewohner wurden in drei Gruppen aufgeteilt: Ortsbürger,
Schutzbürger und Hintersassen. Für Lörrach änderte sich dadurch nichts Grundsätzliches
, da es kaum Schutzbürger gab. Die Landesverwaltung wurde neu organisiert
. Die alten Landvogteien und Oberämter wandelte man einheitlich in Ämter
um und verkleinerte die Bezirke. Der Vorsteher war nun der Oberamtman. Das
bisherige Oberamt Rötteln wurde aufgeteilt in die Ämter Schopfheim, Kandern
und Lörrach. Mehrere Ämter wiederum fasste man zu einem Kreis zusammen. Somit
wurde Lörrach auch Sitz des neugebildeten Wiesekreises, der von einem
Kreisdirektor geleitet wurde. 1813 formulierte der Staat auch sein Justizmonopol,
so dass die bisherige Ortsgerichtsbarkeit aufgelöst wurde. Die Zuständigkeit fiel
an die Ämter und den Kreis, wurde also Teil der Exekutive. Erst 1857 löste Baden

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