http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-2016-01/0141
ursprünglicher Standort. Bei dieser Bannbeschreibung heißt es: „In dem fünff und
dreysigsten stein. So Yntzlingen, Stetten, Brombach, Lörich, Adelhausen, Otwan-
gen und Rappenschweier baannscheiden ist" (Generallandesarchiv Karlsruhe, Be-
rain Nr. A, 159, S. 23).
In der Folgezeit gab es dann wegen des neu geplanten Grenzverlaufs zahlreiche
langwierige Auseinandersetzungen zwischen den 7 Bannherren, doch erst 1785,
also 179 Jahre nach der Ersterwähnung des Steins, kam es zu einem Kompromiss.
Danach vergingen aber nochmals 5 Jahre, bis der Siebenbannstein an dem jetzigen
Platz aufgestellt wurde. Deshalb ist er heute mit der Jahreszahl 1790 versehen
(Abb.2).
Abb. 2: Der „ Siebenbannstein "
Die oben eingravierten Buchstaben
L und ST beziehen sich auf die Bünne
Lörrach und Stetten.
Diese unglaublich lange Zeit bis zu einer Einigung hängt natürlich damit zusammen
, dass hier nicht nur Gemeindegrenzen, sondern auch vorderösterreichische
und markgräfliche Hoheitsgrenzen sowie Jagdbezirke verschiedener Dorfherren
verliefen. Auch private Wald- und Weidenbesitzer fühlten sich als Anlieger benachteiligt
und erhoben Einspruch gegen die vorgeschlagenen Grenzziehungen.
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