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Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
78.2016, Heft 1.2016
Seite: 183
(PDF, 39 MB)
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28) Agricola „Vom Bergwerck" (1557), Faksimile-Druck, Verlag Glückauf Essen, 1994

29) Mitteilung von Dr. Knothe, Technische Universität Freiberg

30) Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Bergrichter:

„Der Bergrichter war ein Bergbeamter, der das Bergrecht ausübte und streitige Bergsachen entscheiden
musste. Die Funktion des Bergrichters übernahm in der Regel der Bergamtsvei~walter,
oder je nach Land entweder der Bergvogt oder der Bergmeister. Einige Länder bestellten für die
Rechtsprechung in bergrechtlichen Angelegenheiten einen separaten Bergrichter. Ab dem 15. Jahrhundert
erhielten die Bergleute einen eigenen rechtlichen Status. Da es den Landrichtern an der
nötigen bergmännischen Fachkompetenz mangelte, wurden von den Landesfürsten die Bergrichter
eingesetzt. Die Ernennung des Bergrichters erfolgte in den Gebieten, in denen die Bildung eines
Berggerichtes erforderlich war.

Abb. 29: Der Bergrichter Abb. 30: Der Bergmeister

Amtssitz des Bergrichters war die dem Bergbaugebiet am nächsten gelegene Stadt. Wenn der Bergbau
in dem Wirkungsbereich des Bergrichters zum Erliegen kam oder in einem anderen Bezirk ein
ergiebigerer Bergbau bestand, wurde der Amtssitz des Bergrichters verlegt.

Um als Bergrichter ernannt zu werden, musste der Anwärter sowohl fachlich als auch persönlich
bestimmte Kompetenzen besitzen. Insbesondere musste er einen bergbautechnischen Sachverstand
haben, sich auch in juristischen Dingen auskennen und über einen gefestigten Charakter verfügen.
Sein Amt verlangte von ihm eine besondere Gewissenhaftigkeit in allen mit seinem Amt zusammenhängenden
Dingen, Strenge und Wohlwollen musste er in ausgewogenem Maß anwenden können.
Das Bergrichteramt war eine hoch angesehene Position, die mit einer großen Amtsvollmacht ausgestattet
war. Diese Vollmacht ging so weit, dass sogar der Landesfürst bei ihm wegen Belehnungen
in seinem Amtsbereich ersuchen musste. Seine Bezahlung war nicht fest geregelt, sondern vom
Ertrag seines Bereiches abhängig. So wurde sein Gehalt entsprechend der jeweils erzielten Erträge
erhöht oder auch vermindert.

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