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Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
79.2017, Heft 1.2017
Seite: 88
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Julius Güthlin: Otlingens „vergessener" Bürgermeister

Ulrich Tromm

Die eigentliche Amtszeit von Julius Güthlin als Bürgermeister der Gemeinde Otlingen
warf im Januar 1949 Fragen auf. Nach eigenen Angaben war er seit 1928
im Amt. Diese Angabe ist jedoch schlicht falsch. Zum Datum seiner nicht ganz
freiwilligen Inruhestandsetzung machte er keine Angaben. Das Bürgermeisteramt
stellte dagegen fest, dass er bis zum 1. September 1942 Bürgermeister gewesen
ist.1

Tatsächlich war Eugen Koger seit 1926 als Bürgermeister tätig und nach seinem
Rücktritt Ende 1935 von der NSDAP-Kreisleitung in Lörrach aufgefordert worden
, die Amtsgeschäfte zunächst weiterzuführen.2 In das Amt drängte es unter den
NSDAP Gemeinderäten offenbar niemand. Kreisleiter Boos beriet sich deshalb am
19. September 1935 mit den Ötlinger NSDAP Gemeinderäten und schlug dem Bezirksamt
Lörrach den Landwirt Julius Güthlin für das Amt des Bürgermeisters
vor.3 Das Protokoll dieser beratenden Sitzung ist erhalten. Hier werden Zweifel
hinsichtlich der Amtseignung Güthlins festgehalten, die dieser mit Hinweis auf
seinen ausgezeichneten Gesundheitszustand zu zerstreuen suchte.4 Offenbar geschah
dies mit Erfolg, denn die Ernennung Güthlins wurde in dieser Sitzung beschlossen
, und somit war der Amtswechsel vollzogen.

Ein erster Eklat, der aktenkundig wurde, ereignete sich am 8. Juni 1941, als
Güthlin einer angeblichen Ruhestörung eines HJ Jungvolkführers aus Haltingen
nachging und diesen durch einen Schlag mit dem Schlüssel auf den Kopf verletzte.
Einen weiteren vermeintlichen Missetäter verfolgte Güthlin in dessen Privatwohnung
.5 Zur Anzeige kam dieser Fall einer harmlosen, durchaus ortsüblichen Rangelei
zwischen zwei Gruppen von jungen Leuten aus Haltingen und Otlingen lediglich
deswegen, weil sich Güthlin weigerte, die Rechnung für die Behandlung
der Verletzung, die er Eugen Katzenstein mit dem Schlüsselschlag auf den Kopf
zugefügt hatte, zu begleichen. Bereits jetzt wurde deutlich, dass Güthlin für das
Landratsamt zu einer Belastung geworden war. Vorläufig sollte es mit einer Vorladung
sein Bewenden haben. „Weitere Massnahmen sollen zunächst nicht ergriffen
werden, denn nach dem Kriege ist die Dienstzeit des Güthlins ohnedies abgelaufen
."6 Das Lörracher Landratsamt mahnte Julius Güthlin, sich seinen eigentlichen
Aufgaben als Bürgermeister zu widmen.7

Eben das unterließ Güthlin in der Folgezeit und wurde damit zu einer heiklen
Angelegenheit für das Landratsamt als die ihm unmittelbar vorgesetzte Dienstaufsichtsbehörde
. Folgendes war geschehen: Ein frisch vermähltes Ehepaar hatte einen
Antrag auf ein Ehestandsdarlehen gestellt, das vom Finanzamt wegen unzureichender
Bearbeitung an das Ötlinger Bürgermeisteramt zurückgesandt worden
war. In der Folgezeit ging dieser Antrag auf dem Bürgermeisteramt verloren. Ähn-

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