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Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
79.2017, Heft 1.2017
Seite: 95
(PDF, 38 MB)
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-2017-01/0097
gen berichtet. Der juristische Urkundentext kündigt in Latein die Änderung der
Rechtslage an: Auf Bitten einer reichen Witwe, der Ehefrau des verstorbenen Habsburgers
Rudolf, einem gleichnamigen Vorfahren des oben erwähnten Herrschers,
bestätigt der sich gerade in Straßburg aufhaltende Königshof - formal macht dies
der erst achtjährige König Heinrich selbst - die Gültigkeit von Güterschenkungen
an das Benediktinerinnenkloster Ottmarsheim (siehe Seite 111 der Urkundentext
von 1064). Das Kloster war erst kurz zuvor vom Ehepaar gegründet und mit einem
prächtigen und vom Aachener Dom inspirierten Achteck-Bau ausgestattet worden,
um diesem Zweig der Habsburger als würdige Grablege zu dienen. Dem hohen Anspruch
der Stifter entsprach auch das geografisch weit gestreute Stiftungsgut, das
von der Schwäbischen Alb über das Nordelsass bis in die heutige Schweiz hinein
reichte. Die geschenkten Güter sollten mit ihren steuerlichen Erträgen das Nonnenkloster
wirtschaftlich unterhalten. Denn die adligen Klosterfrauen waren nur dem
Gebet, der Lektüre geistlicher Texte und natürlich der dankbaren Erinnerung und
himmlischen Fürbitte während der Gottesdienste zugunsten der Stifterfamilie verpflichtet
. Die habsburgischen Nachkommen behielten sich das Vogteirecht und damit
die weltliche Oberaufsicht über das Kloster vor und behielten in wirtschaftlichen
Dingen die Zügel indirekt weiterhin in der Hand.

Die Dorfstube zeigt die bäuerliche Lebenskultur des 19. Jahrhunderts. Gleich gegenüber steht eine vom

Verein hergerichtete und voll funktionstüchtige Schmiede.

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