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Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
79.2017, Heft 1.2017
Seite: 130
(PDF, 38 MB)
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-2017-01/0132
Polnische Kriegsgefangene und
Zivilarbeiter in Grenzach und Wyhlen

Erhard Richter

Nach dem am 1. September 1939 ausgelösten Überfall auf Polen kamen viele
polnische Kriegsgefangene nach Deutschland, wo sie vor allem in der Landwirtschaft
eingesetzt wurden. Im Mai 1940 sind Grenzach und Wyhlen je 10 Gefangene
zugeteilt worden.

In einem Merkblatt des Ernährungsamtes der Kreisbauernschaft Müllheim vom
15. Mai 1940 an die „Betriebsführer" heißt es:

Die in der Landwirtschaft eingesetzten Polen „sollen es dem deutschen Bauern
erleichtern, die Aushungerungsversuche unserer Feinde zunichte zu machen".
Deshalb wird Folgendes erwartet:

Man soll auf den Bauernhöfen genügend Abstand zu den Polen halten, denn
„diese gehören einem Volke an, das noch vor wenigen Monaten 58 000 Deutsche
ermordet hat." Wer sie wie Deutsche behandelt, stellt sich und seine eigenen
Volksgenossen auf eine Stufe mit „Fremdrassigen".

Der Pole soll getrennt von der Hofgemeinschaft essen.

„Beweist den Polen gegenüber, dass Ihr die Herren im eigenen Lande seid."
„Haltet das deutsche Blut rein. So wie es als größte Schande gilt, sich mit einem
Juden einzulassen, so versündigt sich der Deutsche, der mit einem Polen intime
Beziehungen unterhält. Seid rassenbewusst und schützt eure Kinder." „Führt keine
unnötigen Unterhaltungen, sondern sprecht kurz und im übrigen als Herr mit ihnen
!" Es darf unter keinen Umständen ein junges Mädchen oder gar ein Pflichtjahrmädchen
allein mit einem Polen zur oder von der Arbeit gehen. „Der Pole darf
niemals allein sein."

Die polnischen Kriegsgefangenen wurden nach ihrer täglichen Arbeit auf den
Bauernhöfen in einem durch Stacheldraht und vergitterte Fenster gesicherten örtlichen
„Wohnlager" untergebracht. Dafür diente in Grenzach die Remise des Hauses
Albert Reinau Erben, Markgrafenstraße 1.

In Wyhlen waren ebenfalls 10 Gefangene eingesetzt, für die man die Parterrewohnung
von Albert Braun bestimmt hatte. Die in einem Schreiben vom
24. 04. 1940 angegebene Adresse Baumgartenstraße 16 stimmt aber heute nicht
mehr, denn es muss sich um das abgerissene Haus Strohm, Baumgartenstraße 2,
vor dem sogenannten „Zehnthaus" gehandelt haben, weil dort nach freundlicher
Auskunft von Ewald Kaiser früher die Familie Braun wohnte.

Die Gefangenen gehörten alle zum Kriegsgefangenenlager Stalag in Villingen,
das auch ab 10 Gefangenen einen Wachmann stellte.

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