Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 4688,fm
Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
79.2017, Heft 1.2017
Seite: 131
(PDF, 38 MB)
Bibliographische Information
Startseite des Bandes
Zugehörige Bände
Regionalia

  (z. B.: IV, 145, xii)



Lizenz: Creative Commons - Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0
Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-2017-01/0133
Abb. 1: Markgrafenstraße 1

Die Überführung der Gefangenen in ein Zivilarbeiter-Verhältnis

Mit Schreiben vom 10. August 1940 wird den Bürgermeisterämtern mitgeteilt,
dass die Freilassung polnischer Kriegsgefangenen in allen Wehrbereichen durchgeführt
wird. Diese bleiben aber weiterhin „Angehörige eines Feindstaates'4, weshalb
jeder gesellige Verkehr zwischen diesen Zivilarbeitern und Deutschen verboten
sei. Um dies genau überprüfen zu können, müssen die Polen auf ihrer Kleidung
ein violettes P tragen.

Diese Zivilarbeiter waren vorher nicht alle Kriegsgefangene, denn in einem
Schreiben vom 7. November 1940 ist von „in der Landwirtschaft eingesetzten polnischen
Zivilarbeitern, einschließlich der ehemaligen polnischen Kriegsgefangenen
" die Rede. Außerdem bezog sich das Schreiben vom 10. August 1940 auch
auf die „im Reich eingesetzten Zivilarbeiter und -arbeiterinnen polnischen Volkstums
". Grenzach und Wyhlen wurden aber keine polnischen Frauen zugewiesen.

In Wyhlen waren Anfang 1941 achtzehn polnische Zivilarbeiter tätig, in Grenzach
dagegen nur sieben. Diese lebten natürlich freier als die ehemaligen Kriegsgefangenen
. So durften sie nun auf den zugewiesenen Bauernhöfen wohnen, und auch
eigene Gottesdienste waren erlaubt. Sie mussten aber in deutscher Sprache abgehalten
werden, und selbst das Absingen polnischer Lieder wurde nicht gestattet.

In einem Schreiben an die Gastwirte vom 11. Januar 1941 heißt es:

131


Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-2017-01/0133