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Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
79.2017, Heft 1.2017
Seite: 132
(PDF, 38 MB)
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-2017-01/0134
„Die Polen dürfen ... in Zukunft keine Wirtschaft mehr besuchen, auch nicht in
einem für sich abgeschlossenen Nebenzimmer", woraus hervorgeht, dass dies vorher
nicht verboten war.

Die Zivilarbeiter besaßen auch das Recht, für einen vierwöchigen Urlaub nach
Hause zu fahren. Der Wyhlener Bürgermeister Mutter hat dies in zwei Fällen befürwortet
, wobei er betonte, dass die Polen fleißig und zuverlässig seien und den
Urlaub verdient hätten.

Wie wurden die Zivilarbeiter von den Bauern behandelt?

Meines Wissens war die Behandlung der Zivilarbeiter in den meisten Fällen korrekt
. Bei einem Landwirt in Wyhlen scheint dies aber nicht so gewesen zu sein.
Am 16. April 1941 teilte nämlich Bürgermeister Mutter der Gendarmerie Wyhlen
Folgendes mit: Der polnische Zivilarbeiter Stanislaw Lipski hätte sich geweigert,
bei dem betreffenden Bauern die Arbeit fortzusetzen. Seinem Wunsch, auf einem
anderen Bauernhof beschäftigt zu werden, kam Mutter nicht nach. Weil es der
Pole weiterhin ablehnte, zu seinem früheren Arbeitgeber zurückzukehren, ließ ihn
der Bürgermeister in den Ortsarrest bringen. Als Lipski auch am folgenden Tag die
Anordnung nicht befolgte, bat Mutter die Ortsgendarmerie, ihn in das Amtsgefängnis
nach Lörrach einzuliefern. Damals hieß es in Wyhlen, dass der Pole von
dem Bauern geschlagen worden sei.

In Grenzach kehrte ein dem Landwirt Hermann Braun zugewiesener polnischer
Zivilarbeiter nicht mehr aus dem Urlaub zurück, wonach der für die Landkreise
Lörrach und Müllheim zuständige Kreisbauernführer dem Ortsbauernführer Oskar
Richter schwere Vorwürfe machte. Er hätte ja wissen müssen, dass der Pole vor
seiner Vermittlung nach Grenzach von ihm „eine schwere Tracht Prügel bezogen
hat" und danach drei Tage in Niederweiler eingesperrt war. Es wäre ja vorauszusehen
gewesen, dass der geprügelte Pole mit Sicherheit nicht mehr aus dem Urlaub
zurückkehren würde (Schreiben vom 31. Januar 1942).

Schwere Strafen bei „ sittlichem Vergehen "

Am 12. Juli 1941 teilte das Landratsamt den Bürgermeisterämtern mit, dass der
Reichs Statthalter [Gauleiter Wagner] die bisherige Einzelunterbringung der polnischen
Zivilarbeiter im Hause des Arbeitgebers für verfehlt halte. Es sollten nun in
kürzester Frist Sammelunterkünfte durch die Gemeinden eingerichtet werden. Daraufhin
meldete Wyhlen am 14. Juli 1941, dass es unmöglich sei, diese Arbeitskräfte
in ein Sammellager zu verlegen. Es wären schon größere Schwierigkeiten
für die Unterbringung der in den hiesigen Betrieben beschäftigten 70 französischen
Kriegsgefangenen aufgetreten. Deshalb hätte auch der Grenzschutz aus der
Schule herausgenommen werden müssen.

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