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Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
79.2017, Heft 1.2017
Seite: 138
(PDF, 38 MB)
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Die in den Akten verzeichneten hohen Ausgaben für Botenzehrungen der Basler
Ratsheren Batt Sommer und Jakob Rüedin sowie des Stadtschreibers, die nach
Grenzach, Säckingen und andere Orte reiten mussten, zeigen, dass der Verlauf des
Prozesses ziemlich schwierig gewesen ist. Dies hatte natürlich seinen Grund in der
unerlaubten Festnahme des Mörders in einem kirchlichen Asyl. Wie aus einem
Schreiben vom 8. April 1545 hervorgeht, gab sich nämlich die Fürstäbtissin von
Säckingen mit der Entschuldigung des Basler Rats nicht zufrieden, sondern verklagte
die Personen, welche Hans Ditzenbacher aus der kirchlichen Freistatt herausgeholt
hatten, bei der vorderösterreichischen Regierung zu Ensisheim. Obwohl
daraufhin der Basler Rat der Fürstäbtissin nochmals zu bedenken gab, dass ein
Mörder wie Ditzenbacher „keiner Freiheit fähig" gewesen sei, zog sich der Streit
noch einige Jahre hin. Um die Beziehungen zwischen dem Säckinger Stift und Basel
wieder besser zu gestalten, sandte der Basler Rat 1548 seinen Stadtschreiber
nach Ensisheim, um dort für zwei verhaftete Säckinger Fürsprache einzulegen.

So verursachte also die ruchlose Mordtat Hans Ditzenbachers an Hans Werner
Lützelmann einen mehrjährigen Streit zwischen der Fürstäbtissin von Säckingen
und der Stadt Basel.

Anmerkungen

Basler Chroniken, Bd. 8, S. 216 ff.

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