Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 4688,fm
Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
79.2017, Heft 1.2017
Seite: 161
(PDF, 38 MB)
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Das Landratsamt Lörrach zeigte sich hilflos und flüchtete sich in den Konjunktiv:
„ Als Folge derartiger Ablagerungen kann sich ... durchaus die Möglichkeit zur Stilliegung
sämtlicher aufgeführter Tiefbrunnen ergeben." Das Bürgermeisteramt Weil
forderte ein Einfuhrverbot für den Chemiemüll. Vier weitere Gemeinden verlangten
nun vom Landratsamt eine Aussprache, aus Angst um die Gesundheit der Bevölkerung
. Es gab aber keine rechtlichen Grundlagen für ein solches Verbot, denn nur
wenn zollrechtliche Bestimmungen existieren, kann ein Einfuhrverbot durchgesetzt
werden. Dies war nicht der Fall, sodass die Bundeszollverwaltung keine Handhabe
hatte. Zudem hielten sich die Transporteure nicht an die Ablagerungsverbote und
wurden von den Auftraggebern auch nicht dazu aufgefordert - bequemer ging es
nicht.

Bericht eines Zeitzeugen zum Grenzverkehr

Dazu frei formulierte Auszüge aus dem Bericht eines Zeitzeugen, der als deutscher
Zöllner am Grenzübergang „Hörnli" das Geschehen hautnah verfolgen konnte12
:

„Ich habe mit eigenen Augen festgestellt, wie die Schweizer LKW mit übelriechendem
Material auf offenen Lastwagen über die Grenze kamen. Das hat
uns geärgert, denn wir haben ja schließlich da gewohnt. In welches Loch sie
das geschmissen haben, wussten wir nicht, dass es aber auf unsere Gemarkung
kam, war uns schon klar... Das hat in allen Farben geschillert und die Soße ist
zum Teil unten rausgelaufen, die Straße war versaut. Es hat gestunken und wir
wussten, das ist nicht gesund. Wir haben mehrmals auf der Gemeinde angerufen
, die haben es ans Landratsamt weitergegeben, aber es ist nichts passiert. Tag
für Tag sind die gekommen. Wenn man vielleicht mal geschaut hätte, was da so
rüberkam, hätte man vielleicht damals einen Riegel vorschieben können."

In dieser Zeit wurden die Abfälle meist zur Hirschackergrube, einer Kiesgrube aus
den 1930er Jahren, verbracht. Geigy Rosental befuhr die Grube zwischen 1946 und
1955, die Roche lagerte den Müll aus dem Werk Basel ab 1953 hier ab, dies ohne
behördliche Genehmigung. Im Dezember 1957 meldete sich das Wirtschaftsamt
Waldshut mit der Forderung, Fässer, Säcke und sonstige Gefäße mit Chemikalien,
Ölen, Farben oder ähnlichem abzutransportieren, da eine Gefährdung des Grundwassers
drohe. Die Ablagerung am deutschen Rheinufer gefährde die Tiefbrunnen
der Gemeinde Grenzach. Für Schäden müsse der Verursacher haften. Daraufhin
verbot das Landratsamt Lörrach eine weitere Ablagerung in der Hirschackergrube
. Für die Ablagerung sei keine behördliche Genehmigung vorhanden. Das Verbot
wurde von der Roche aber erst akzeptiert, als der Geologe Hansjörg Schmassmann
in einem Gutachten belegte, dass nicht nur das Trinkwasser für Grenzach, sondern

12 Link zum Interview: http://zeitzeugengw.de/HTML_Interviews/Tritschler.html

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