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ministerialblatt
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Der Kleinpflanzer darf den selbstgebauten Tabak
nur für den eigenen Haushalt verwenden. Er hat die
Möglichkeit, den Tabak bei zugelassenen Firmen
gegen Vorlage der Anmeldebescheinigung des zuständigen
Zollamts in fertigen Rauchtabak umzutauschen
. Nähere Auskunft erteilen die Bürgermeisterämter
und die Zollämter.
Die Bürgermeisterämter sind auf Grund der oben
angeführten Bundesgesetze verpflichtet, die Anmeldungen
der Kleinpflanzer bis zum 31. Dezember 1951
entgegenzunehmen, sie in eine Liste einzutragen und
die Anmeldungen spätestens bis zum 5. Januar 1952
dem für die Gemeinde zuständigen Zollamt weiterzuleiten
.
Zur Unterrichtung der Bürgermeisterämter wird noch
auf folgendes hingewiesen:
Nach § 1 des oa. Gesetzes vom 2. März 1951 können
gewerbliche Pflanzer nicht gleichzeitig Kleinpflanzer
sein. Die Zollämter werden die mit Bescheinigung versehenen
Anmeldungen nach erfolgter Prüfung an die
Bürgermeisterämter zur Aushändigung an die Kleinpflanzer
zurücksenden. Für den Umtausch des Kleinpflanzertabaks
kommen nachstehende Firmen in Betracht
:
a) die Tabakfabrik Dirk Schlobohm in Bremerhaven
b) die Tabakfabrik Walter Schlieker in Lüdge (Kreis
Höxter/Westf.).
Für jede angemeldete Pflanze dürfen höchstens 70 g
Rohtabak zum Umtausch angenommen werden. Es
werden 90 ofn des Gewichts als fertiger Rauchtabak zurückgegeben
. Der zum ermäßigten Satz versteuerte
Rauchtabak kostet 10.— DM je kg, also —.50 DM je
50-g-Päckchen.
An die Gemeinden.
Bad. MB1. 1951 S. 421
Verzeichnis der jenseits der Oder-Neiße-Linie gelegenen,
unter polnischer Verwaltung stehenden Ortschaften
Hinweis des Badischen Ministeriums des
Innern vom 23. November 1951 Nr. 48 135/III
Ein Verzeichnis der jenseits der Oder-Neiße-Linie
gelegenen, unter polnischer Verwaltung stehenden Ortschaften
ist im Post- und Ortsbuchverlag, Postmeister
a. D. Friedrich Müller, Wuppertal-Nächstebreck, erschienen
.
Interessierte Dienststellen können das Werk unmittelbar
beim Verlag bestellen. Eine Sammelbestellung ist
nicht vorgesehen.
Bad. MB1. 1951 S. 422
Personalveränderungen
Ernannt:
Regierungsamtmann Eugen Mayer-Vorfelder
beim Badischen Ministerium des Innern zum Re-
gierungsoberamtmann daselbst. ~
Oberzahlmeister z. Wv. Otto Hildebrand beim
Landratsamt Kehl zum Regierungsinspektor
daselbst.
Ap. Zahlmeister z. Wv. Fritz S c h a n n o beim Landratsamt
Emmendingen zum Regierungsinspektor
daselbst.
Versetzt:
Regierungsrat Dr. Hans-Joachim Wohl beim
Landratsamt Neustadt in gleicher Eigenschaft an
das Badische Ministerium des Innern.
ßi lisciies Mm s er um der iushz
Auslagenfreiheit bei den Gerichten des Landes
Runderlaß des Badischen Ministeriums der
Justiz vom,3. Dezember 1951 (5603/5605).
Nachdem die Justizhoheit wieder auf die Länder
übergegangen ist, ist die AV. des früheren Reichsministers
der Justiz vom 22. März 1935 — Dt. Just. S. 551,
HRZ. Nr. 74 — soweit sie die Auslagenfreiheit des
Reichs bestimmt, gegenstandslos geworden. Die Bundesrepublik
genießt kostenrechtlich bei den Gerichten,
des Landes zwar Gebührenfreiheit, nicht aber Auslagenfreiheit
.
Die Gebührenfreiheit der Bundesrepublik ergibt sich
aus § 90 GKG. und § 10 KostO. Da diese Gebührenbefreiungsvorschriften
gemäß Artikel 74 und 125 GG.
Bundesrecht geworden sind, steht die Gebührenfreiheit
in. Angelegenheiten der streitigen und freiwilligen Gerichtsbarkeit
an Stelle des Reichs nunmehr dem Bund
zu.
Die in Ziff. II 2 b der AV. vom 22. März 1935 für die
Länder beibehaltene Auslagenbefreiung entsprach dem
vor der Überleitung der Rechtspflege auf das Reich geltenden
Rechtszustand und galt demgemäß nur in dem
bisherigen sachlichen und örtlichen Umfang. Die Landesbehörden
hatten einen - Anspruch auf Auslagenfreiheit
nur vor den Gerichten, die bisher Gerichte des
eigenen Landes waren.
Nach dem Grundsatz, daß Zahlungen von einer Landeskasse
in die andere vermieden werden sollen, genießen
die Landesbehörden auch heute noch Auslagenfreiheit
vor den Gerichten ihres Landes.
An die Justizbehörden.
Bad. MB1. 1951 S. 422
Personalveränderungen
Ernannt:
Landgerichtsrat Hans Eppelsheimer beim
Landgericht Freiburg zum Oberlandesgerichtsrat
.
Landgerichterat Heinrich Zimmermann beim
Landgericht Waldshut zum "Landgerichtsdirektor
in Baden-Baden.
Pfarrer Dr. Wilhelm Heinsius bei der Landes-
strafanstalt Freiburg zum Oberpfarrer.
Beauftragter Richter Günther von Dultzig beim
Amt&gericht Überlingen zum Amts- und Landgerichtsrat
.
Beauftragter Notar Herbert H e tzel beim Notariat
Bühl zum Justizrat.
Beauftragter Richter Dr. Friedrich Michelis
beim Amtsgericht Lahr zum Amtsgerichtsrat.
Beauftragter Richter Dr. Ferdinand R o s n e r beim
Landgericht Baden-Baden zum Landgerichtsrat.
Beauftragter Richter Siegfried Suplie beim
Amtsgericht Freiburg zum Amtsgerichtsrat.
Justizinspektor Ernst Boos beim Amtsgericht
Freiburg zum Justizoberinspektor.
Justizinspektor Franz Walter beim Amtsgericht
Baden-Baden zum Justizoberinspektor.
Justizinspektor zur Wv. Bernhard Gottschalk
zum Justizinspektor beim Amtsgericht Lahr.
Justizsekretär Philipp Kraft beim Amtsgericht
Kenzingen zum Justizinspektor.
Justizinspektor z. Wv. Walter Tromm zum Justizinspektor
beim Amtsgericht Rastatt.
Justizassistent Edmund J a s m u n d bei der Staatsanwaltschaft
Baden-Baden zum Justizsekretär.
Justizassistentin Emma Leisinger beim Amtsgericht
Lörrach zur Justizsekretärin.
Justizs&retär z. Wv. Viktor Maxara beim Amtsgericht
Konstanz zum Justizsekretär.
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