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Staatsprüfung für das Wissensdiaftlicfae Lehramt
- an Bieren Schulen
Bekaimtmachung des Badischen Ministeriums
des Kultus und Unterrichts — Ab-
wkklungsstelle — vom 13. Juni 1952 Nr. B
5909.
An der Universität Freiburg L Br. findet im Frühjahr
1953 — Mai/Juni — eine Staatsprüfung für das Wissenschaftliche
Lehramt an Höheren Schulen statt
Die Prüfung wird nach den Bestimmungen der Prüfungsordnung
vom 12. November 1951 abgehalten.
Die Meldungen zur Prüfung sind bis spätestens
25. Juli 1952 beim Sekretariat der Universität einzureichen
.
Der Meldung sind beizufügen:
a) Ein vom Bewerber handgeschriebener Lebenslauf,
der neben den notwendigen Personalangaben (vollständiger
Name, Tag und Ort der Geburt, Konf es-
sionszugehörigkeit, Stand des Vaters) vor allem Aufschluß
über die Schulbildung sowie über den Gang
und Umfang der Hochschulstudien gibt Hierbei sind
auch die Gelbiete der gewählten Fächer anzugeben,
mit denen sich der Prüfling besonders beschäftigt
hat, sowie der Umfang der Lektüre in den sprachlichen
Fächern.
«
b) Geburtsurkunde, bei Verheirateten auch die Heiratsurkunde
.
c) Staatsangehörigkeitsausweis. Bei den Neubürgern
Bestätigung der Zuweisung nach einem der deutschen
Länder.
d) Reifezeugnis und Abgangszeugnisse der besuchten
Hochschulen in Urschrift oder notariell beglaubigter
Abschrift.
e) Ausweis über das Bestehen der in § 5 geforderten
Ergänzungsprüfungen.
f) Bescheinigungen über die erfolgreiche Teilnahme an
den vorgeschriebenen Vorlesungen, Übungen und
Lehrausflügen.
g) Bescheinigungen über die zur Weiterbildung in den
modernen Fremdsprachen im Ausland verbrachte
Zeit.
h) Alle bereits* erworbenenen akademischen Zeugnisse,
insbesondere das Doktordiplom mit gleichzeitiger
Vorlage der Dissertation.
i) Polizeiliches Führungszeugnis, wenn der Bewerber
bei der Meldung der Hochschule nicht mehr angehört.
k) Die Erklärung, ob und gegebenenfalls mit welchem
Erfolg sich der Bewerber bereits früher einer Lehramtsprüfung
unterzogen hat.
1) Sofern der Bewerber die allgemeine Prüfung bereits
abgelegt hat, die Bescheinigung des Prüfungsamtes
über diese Prüfung (siehe § 10).
m) Ein Lichtbild.
Verspätet eingereichte Gesuche können nicht berücksichtigt
werden.
- Bad. MB1. 1952 S. 191
Personalveränderungen
Ernannt:
Dr. Wolf gang K i m m i g zum apl. Professor an der
Universität Freiiburg i. Br.
Prof. Dr. Alfons Schmitt zum planmäßigen
ordentlichen Professor an der Universität Freiburg
i. Br. .
Studienassessor Dr. Karl Kindermann zum
Studienrat
Handarbeitslehrerin Johanna Kaspar zur Hand-
arbeitsoberlehrerin
18^
In den Ruhestand versetzt!
Oberstedienrat Sigmund G1 u n e k am BerthoM-
Gymnasium Freiburg L Br.
Hauptlehrer Wilhelm O r t kl Schutterwald, Landkreis
Offenburg
Berufsschullehrer Albert Rombach in Sackingen
Berufsschullehrerin Elisabeth Schmid in
Stockach
Oestorben:
Hauptlehrer Emil Meier in Kenzingen
Badisches Ministerium der Finanzen
Heimfall des Vermögens der nationalsozialistischen,
militärischen und militärähiiHchen Organisationen
Bekanntmachung des Badi sehen Ministeriums
der Finanzen — Abt IV — (Abwicklungsstelle
) vom 13. Juni 1952 Nr. 30 496
II b/G.
Auf Grund des § 10 Ziffer 3 des Landesgesetzes über
den Heimfall des Vermögens der nationalsozialistischen,
militärischen und militärähnlichen Organisationen
(Heimfallgesetz) vom 21. Juni 1949 (Bad. GVB1. S. 276 ff.)
in der Fassung vom 6. September 1950 (Bad. GVB1..
S. 281) wird folgender Beschluß der Badischen Landesregierung
vom 12. Mai 1952 bekanntgemacht:
Die Grundstücke Lgb.Nr. 1320 Wiese und Gebüsch
Lgb.Nr. 1446 Wiese
Lgb.Nr. 1326/1 Schießstand
v eingetragen im Grundbuch von Haa-
gen in Band 3 Heft 3.
mit dem in der II. Abteilung unter
lfd. Nr. 3 für das Grundstück
Lgb.Nr. 1320 eingetragenen Üb erfahr
tsreclft
der durch Art. I des Kontrollratsgesetzes Nr. 2 aufgelösten
Schützengesellschaft Haagen e. V.
in Haagen (Baden)
werden auf die jetzige
Schützengesellschaft Haagen e. V.
in Haagen (Baden)
übertragen. Diese tritt insoweit in die Rechtsstellung
der früheren Schützen gesell schalt e. V. in Haagen im
Zeitpunkt ihrer Auflösung ein,
Bad. MB1. 1952 S. 191
Öffentliche Aufforderung
seht Abgabe von Steuererklärungen
für das Kalenderjahr 1951
Die Erklärungen für die Einkommensteuer einschließlich
der einheitlichen Feststellung von Einkünften,
Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und Umsatzsteuer
für das Kalenderjahr 1951 sind in der Zeit vom
1. bis 31. Juli 1952
bei den Finanzämtern abzugeben. Steuerpflichtige, die
Gewinne aus abweichenden Wirtschaftsjahren bezogen
haben, die nach dem 30. April 1952 geendet haben,
_MIWISTEBIALBLATT
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