Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., M 79-Suppl,26
Montebaur, Josef
Studien zur Geschichte der Bibliothek der Abtei St. Eucharius-Matthias zu Trier
Berlin, 1931
Seite: 11
(PDF, 31 MB)
Bibliographische Information
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Varia

  (z. B.: IV, 145, xii)



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II

kein einziger Name überliefert. Eine Klosterreform hat aber stets
die Verbindung mit der ursprünglichen Klosterzeit und der ältesten Klosterzucht
aufrecht zu erhalten gesucht. Denn die bewusste oder auch
nur angebliche Fortsetzung der Tradition bedeutet immer ein hervorragendes
psychologisches Moment zur Durchführung einer Reform.
Daher muss man füglich schliessen, dass Gother keine vorausgehende
Entwicklung weiterführte, nicht an Altes anknüpfte (i).

Weiterhin führt Brower (2) eine tabella an, die den Umfang der
Erzdiöcese Trier im Jahre 870 angibt : Treviris urbs in cujus gremio
monasteria duo : S. Maximini Benedictinorum et Horrea S. Irminae vir-
ginum sanctarum; Absternacum seu Ephterniacum apud Suram amnem
virorum familiae S. Benedicti..., dann zählt sie die einzelnen Grafschaften
auf, es folgt Prumia monasterium S. Benedicti amplissimi tractus und
weitere Grafschaften. In Metz bemerkt die tabella ausdrücklich die beiden
Klöster S. Petri virginum et S. Martini Benedictinorum. Dass er
St. Matthias in diesem Zusammenhang 870 nicht als Benedictinerabtei
anführt, ist m. E. ein genügender Beweis, dass an der Kirche damals
noch nicht die Benedictinerregel befolgt wurde.

Ferner wäre es unverständlich, dass die Reform von St. Maximin
nicht nach St. Eucharius übergegriffen hätte, wenn damals Mönche desselben
Ordens dort gewesen wären, zumal diese Reform sich auf fast alle
Klöster Lothringens ausgedehnt hat.

Ausserdem spricht auch der Umstand, dass Erzbischof Egbert
Mönche aus St. Bavon in Gent in St. Eucharius ansiedelte, für diese Behauptung
. Diese hatten nämlich sowohl unter ihrem Gründer, dem hl.
Gerhard von Brogne, als auch unter seinen Nachfolgern solche Klöster
reformiert, in denen an Stelle der Mönche Kanoniker getreten waren,
so z. B. in Ghislain und St. Pierre auf dem Mont Blandin in Gent. Ja,
W. Schui/tze sieht darin gerade das Wesentliche in der Reform Gerhards,
dass er statt der Coordination der Kanoniker die Subordination der Mönche
durchführte (3).

1) Die Begründung, die Anton Mesenich gibt, aus übergrosser Bescheidenheit
und Demut hätte keiner der Religiösen die Abtswürde verlangt und die angetragene
nur angenommen, wenn er Vater, die übrigen Brüder genannt würden, sei
nur erwähnt, um zu beweisen, dass man keinen stichhaltigen Grund für diese Erscheinung
kannte. Vergl. Marx, Gesch. d. Erzst. Trier. II, 1, 167

2) L. c, p. 245. Wir sind für die Deutung der Angaben der tabella ganz auf
Brower angewiesen, der sie ex Manuscriptis provinciae genommen hat. Wohin sie
aus dem Archiv der Jesuitenprovinz gekommen ist, lässt sich nicht mehr feststellen;
sie ist m. W. bisher nirgendwo wieder aufgetaucht. Browers Angaben nötigen zu
der Annahme, dass die Liste vollständig gewesen ist.

3) W. S c h u 1 t ze ; Gerhard v. Brogne und die Klosterreform in Niederlothringen
und Flandern, in Forschungen zur deutschen Geschichte, 25 (1885), 221 ff.


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